Elterngeld-Reform 2026: So planst du, wenn das Gesetz noch nicht feststeht
Der Referentenentwurf von Familienministerin Prien könnte aus 14 Monaten plötzlich 12 machen. Wer jetzt plant, braucht eine Strategie, die unter beiden Szenarien trägt, mit konkreten Zahlen zu Basisrente, Steuerklasse und Monatsaufteilung.
WonderFunds Team8 Min. Lesezeit
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Ein Paar aus Köln, beide 34, Geburtstermin März 2028, kombiniertes Brutto von 168.000 Euro. Sie haben im Mai angefangen, ihre Elternzeit zu planen, und seitdem hat sich die Grundlage zweimal geändert. Das ist die Realität für tausende Paare gerade: Der Referentenentwurf von Familienministerin Karin Prien liegt auf dem Tisch, ist aber noch nicht beschlossen. Wer jetzt plant, plant auf Treibsand.
Wir schauen uns an, wie du deine Strategie so aufbaust, dass sie unter beiden Szenarien funktioniert. Ohne Kristallkugel, aber mit konkreten Zahlen.
Was der Entwurf vorsieht (und was er nicht festschreibt)
Der Referentenentwurf vom Juli 2026 folgt einer klaren Struktur, die intern als „3-3-6-Logik" bezeichnet wird: Drei Monate reserviert für Partner A, drei Monate reserviert für Partner B, sechs Monate frei aufteilbar. In Summe also 12 statt bisher 14 Monate Basiselterngeld.
Was der Entwurf allerdings nicht antastet: die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Das war 2024 das große Thema, als die Grenze von 300.000 Euro drastisch gesenkt wurde. Jetzt bleibt sie stabil. Für Paare mit Einkommen in diesem Bereich eine wichtige Info, weil sie die Basis aller weiteren Berechnungen bildet.
Der Partnerschaftsbonus verschwindet (und das ändert mehr als du denkst)
Viele Paare, besonders in größeren Städten, haben bisher mit dem Partnerschaftsbonus gerechnet. Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden). Das war ein attraktives Modell: Ein Elternteil reduziert auf 30 Stunden, der andere auf 25, und beide bekommen jeweils einen halben Elterngeld-Satz on top.
Das trifft besonders Paare, bei denen der Einkommensunterschied moderat ist (sagen wir: 55.000 Euro vs. 42.000 Euro brutto). Für die war der Partnerschaftsbonus oft die klügere Wahl als eine klassische 12+2-Aufteilung. Ein konkretes Beispiel: Ein Paar in Hamburg, sie verdient 4.200 Euro brutto, er 3.600 Euro. Unter aktuellem Recht konnten sie mit dem Bonus auf effektiv 18 ElterngeldPlus-Monate kommen. Unter dem Reformrecht wären es maximal 24 ElterngeldPlus-Monate (weil die 12 Basismonate in jeweils 2 ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden können), aber ohne den Bonus-Aufschlag.
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Die Differenz? Ungefähr 3.800 Euro weniger Gesamtleistung über den Bezugszeitraum. Nicht dramatisch, aber auch nicht trivial.
Wie du unter Unsicherheit rechnest
Tipp
Nimm die drei reservierten Partnermonate als deine Planungsbasis, nicht die zwei. Wer unter aktuellem Recht drei Monate einplant, verliert nichts. Wer unter Reformrecht nur zwei einplant, steht plötzlich einen Monat zu kurz da, um die volle Leistung zu erhalten.
Hier wird es praktisch. Du weißt nicht, welches Recht gilt, wenn dein Kind kommt. Also brauchst du eine Strategie, die in beiden Welten aufgeht. Wir nennen das den „konservativen Korridor".
Schritt 1: Die Monatsaufteilung fixieren
Plan mit 3+3+6 (Reformrecht), aber nutze die verbleibenden zwei Monate (die es unter geltendem Recht zusätzlich gibt) als Bonus, nicht als Basis. Konkret: Wenn dein Partner ohnehin drei Monate nehmen will, bist du unter beiden Szenarien abgesichert. Die zwei Extra-Monate unter aktuellem Recht sind dann ein netter Puffer für ElterngeldPlus-Verlängerung oder Teilzeitphasen.
Schritt 2: Den Höchstsatz sichern
Der Ersatzsatz beim Elterngeld beträgt 65% des Nettoeinkommens (bei Einkommen über 1.240 Euro). Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 1.800 Euro, soll auf 1.900 Euro steigen. Um den Höchstsatz zu erreichen, brauchst du ein Nettoeinkommen von etwa 2.770 Euro (aktuell) bzw. 2.923 Euro (Reform). Wer darunter liegt, kann durch Steuerklassenwechsel vor der Geburt optimieren, dazu gleich mehr.
Schritt 3: Die Einkommensgrenze im Auge behalten
175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, das ist der Schwellenwert. Nicht Bruttoeinkommen, wohlgemerkt. Wer 190.000 Euro brutto verdient, kann durch Werbungskosten, Basisrenteneinzahlungen und andere Abzüge durchaus unter die Grenze rutschen.
Basisrente als Stellschraube (ja, wirklich)
Das klingt erstmal wie ein Thema für Steuerberater, aber die Logik ist einfach: Einzahlungen in eine Basisrente (Rürup) senken dein zu versteuerndes Einkommen. 2026 liegt der Höchstbetrag für Alleinstehende bei 27.566 Euro, für Ehepaare bei 55.132 Euro.
Ein Beispiel: Paar aus München, sie verdient 105.000 Euro brutto, er 78.000 Euro. Zusammen 183.000 Euro brutto, aber nach Werbungskosten und Sozialabgaben liegen sie bei etwa 178.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Knapp über der Grenze. Eine Basisrenteneinzahlung von 4.000 Euro (auf einen der Partner) drückt sie unter 175.000 Euro. Der Elterngeldanspruch bleibt erhalten.
3.000 Euro in die Basisrente einzuzahlen, kann bei einem Grenzfall den vollständigen Elterngeldanspruch sichern, der bei 12 Monaten Höchstsatz (1.800 €) insgesamt 21.600 Euro beträgt.
Klar: Basisrenteneinzahlungen sind gebunden, du kommst da vor dem Rentenalter nicht mehr ran. Aber als strategisches Instrument zur Einkommensgrenzensteuerung sind sie schwer zu schlagen.
Wann sich das lohnt, wann nicht
Für Paare mit einem kombinierten Einkommen zwischen 170.000 und 185.000 Euro brutto ist die Basisrente ein echtes Planungsinstrument. Unter 160.000 Euro braucht man sich keine Sorgen zu machen, da liegt das zu versteuernde Einkommen sicher unter der Grenze. Über 200.000 Euro wird es schwierig, die Differenz allein über Rürup zu schließen.
Steuerklassenwechsel: Deadline nicht vergessen
Ehrlich gesagt, das ist der langweilige Teil. Aber er kann tausende Euro ausmachen. Das Elterngeld berechnet sich auf Basis des Nettoeinkommens in den zwölf Monaten vor der Geburt. Steuerklasse III (statt IV oder V) erhöht das Netto des beziehenden Elternteils.
Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor dem errechneten Geburtstermin beim Finanzamt beantragt werden. Wer also im März 2028 ein Kind erwartet, muss spätestens im August 2027 wechseln. Und hier wird es mit der Reformunsicherheit relevant: Das Reformrecht soll frühestens für Geburten ab November 2027 gelten. Paare mit Geburtsterminen in diesem Grenzbereich (Oktober bis Dezember 2027) stehen vor einer besonderen Planungsunsicherheit.
Was die Statistik über eure echten Optionen sagt
54,6 % der Mütter bezogen 2023 Elterngeld für zehn bis zwölf Monate. Bei 69,4 % der Väter waren es maximal zwei Monate. (Quelle: Sparkasse / Destatis)
Die drei verpflichtenden Partnermonate im Reformentwurf adressieren genau diese Schieflage. Und obwohl 69,4 % der Väter bisher nur das Minimum von zwei Monaten nahmen, zeigen die Zahlen auch: Der Anteil der Väter, die mehr als zwei Monate nehmen, steigt seit Jahren. Die Reform würde diesen Trend gewissermaßen erzwingen.
Für die Finanzplanung heißt das: Rechne nicht damit, dass dein Partner „halt nur die Pflichtmonate" nimmt und alles andere beim Alten bleibt. Die drei Monate sind ein realer Einkommensausfall, der eingeplant werden muss. Bei einem Nettoeinkommen von 3.500 Euro und 65% Ersatzrate fehlen in den drei Monaten rund 3.675 Euro (3 x 1.225 Euro Differenz zwischen Netto und Elterngeld).
Was noch offen ist
Ende September hat Prien signalisiert, dass die Verkürzung von 14 auf 12 Monate noch einmal auf den Prüfstand kommt. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, und die Koalitionspartner haben eigene Vorstellungen. Es ist also durchaus möglich, dass am Ende 13 Monate herauskommen, oder dass die Partnerquote auf zwei Monate reduziert wird, oder dass der gesamte Entwurf verschoben wird.
Was wir sicher wissen: Die aktuelle Rechtslage gilt, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Und das wird frühestens für Geburten ab November 2027 der Fall sein.
Deine Checkliste für die nächsten sechs Monate
Statt eines klassischen Entweder-Oder empfehlen wir eine gestufte Planung:
Sofort prüfen: Liegt euer kombiniertes zu versteuerndes Einkommen zwischen 165.000 und 185.000 Euro? Falls ja, Basisrenten-Einzahlung als Grenzoption kalkulieren. Termin beim Steuerberater oder mal die Zahlen selbst durchrechnen.
Bis Ende 2026 klären: Steuerklassenwechsel nötig? Sieben-Monats-Frist rückwärts vom errechneten Geburtstermin rechnen. Beim Finanzamt einreichen, Bearbeitungszeit einplanen.
Flexible Monatsaufteilung festlegen: 3+3 als Minimum für beide Partner. Restliche Monate (6 unter Reform, 8 unter aktuellem Recht) flexibel zuordnen. Den Partnerschaftsbonus aus der Kalkulation streichen, selbst wenn er unter aktuellem Recht noch möglich wäre (zu riskant als Planungsbasis).
Puffer einbauen: Rechne mit 12 Monaten Gesamtleistung, nicht mit 14. Wenn es 14 werden, umso besser. Die Differenz von zwei Monaten Elterngeld beim Höchstsatz beträgt 3.600 Euro (aktuell) bzw. 3.800 Euro (Reform). Diesen Betrag als Rücklage einplanen.
Planung ist kein Optimierungsproblem
Die Versuchung ist groß, jetzt die perfekte Strategie zu entwickeln. Jeder Euro Elterngeld optimieren, jeden Monat exakt zuordnen, die Steuerklasse auf den Tag genau wechseln. Aber die ehrliche Antwort lautet: Bei einem Gesetzentwurf, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet und bei dem selbst die Ministerin offen für Änderungen ist, gibt es keine perfekte Strategie.
Was es gibt: eine stabile. Drei Monate Mindestbeteiligung je Partner. Basisrente als Stellschraube bei Grenzfällen. Partnerschaftsbonus aus der Planung streichen. Steuerklassenwechsel rechtzeitig einleiten. Das sind Entscheidungen, die unter beiden Szenarien funktionieren. Und genau darum geht es.
Das Kölner Paar vom Anfang? Die haben sich für 3+3+6 entschieden, 5.000 Euro in eine Basisrente eingezahlt und den Steuerklassenwechsel im Oktober beantragt. Ob am Ende 12 oder 14 Monate rauskommen, wissen sie nicht. Aber ihre Planung hält beides aus.