Steuerklassen 2026 bis 2030: Netto-Vergleich für drei Ehepaare und was das Faktorverfahren wirklich bedeutet
Steuerklasse III/V bleibt 2026 bestehen, aber ab 2030 kommt das Faktorverfahren automatisch. Drei konkrete Rechenbeispiele zeigen, welche Steuerklassenwahl sich jetzt noch lohnt und warum der Elterngeld-Effekt tausende Euro ausmachen kann.
WonderFunds Team9 Min. Lesezeit
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Rund 7,5 Millionen Ehepaare in Deutschland nutzen aktuell die Steuerklassenkombination III/V. Viele von ihnen haben in den letzten zwei Jahren Schlagzeilen gelesen, die nahelegten, dass diese Kombination bald Geschichte sein würde. Passiert ist: erst mal nichts. Die im Steuerfortentwicklungsgesetz geplante Abschaffung wurde im finalen Gesetzgebungsverfahren nicht umgesetzt. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die automatische Überführung in das Faktorverfahren kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ab 2030, und wer jetzt klug plant, spart bis dahin bares Geld und vermeidet böse Überraschungen bei Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Was 2026 gilt (und was nicht)
Die Steuerklassen III und V bleiben 2026 bestehen. Paare können weiterhin frei zwischen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen. Das ist die gute Nachricht für alle, die von der Kombination III/V profitieren. Die schlechte: Der politische Wille zur Abschaffung ist nicht verschwunden, sondern nur vertagt.
Was sich 2026 aber tatsächlich ändert, ist der Grundfreibetrag: Er steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro pro Person. Für Verheiratete bedeutet das einen gemeinsamen Freibetrag von 24.696 Euro. Klingt nach wenig? Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro bringt allein diese Erhöhung eine Entlastung von gut 90 Euro im Jahr. Kein Vermögen, aber geschenkt ist geschenkt.
Drei Paare, drei Situationen, drei Strategien
Abstrakte Steuertheorie hilft niemandem. Deshalb rechnen wir drei typische Konstellationen durch, die wir in Gesprächen mit Nutzerinnen und Nutzern immer wieder sehen. Die Zahlen basieren auf dem Lohnsteuertarif 2026 inklusive des neuen Grundfreibetrags und Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.
Paar 1: Alleinverdiener mit 65.000 Euro brutto
Lisa arbeitet als Projektmanagerin bei einem Mittelständler in Nürnberg. Ihr Mann Markus ist aktuell nicht erwerbstätig und kümmert sich um die zweijährige Tochter. Lisas Bruttojahresgehalt: 65.000 Euro.
Steuerklasse III (Lisa) / V (Markus):
Lisa zahlt monatlich ca. 640 Euro Lohnsteuer. Markus zahlt nichts, weil er kein Einkommen hat. Monatliches Netto der Familie (nach Lohnsteuer und Soli, vor Sozialabgaben auf Lisas Gehalt): ca. 4.777 Euro.
Steuerklasse IV/IV mit Faktor:
Der Faktor würde hier bei ungefähr 0,764 liegen. Lisas monatliche Lohnsteuer: ca. 685 Euro. Klingt nach mehr? Ja, monatlich fließen rund 45 Euro weniger aufs Konto. Aber: Am Jahresende gibt es keine Nachzahlung, und das ist ein Punkt, den viele Paare mit III/V unterschätzen.
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Bei Alleinverdiener-Paaren mit 65.000 Euro brutto liegt der Netto-Unterschied zwischen III/V und IV/IV mit Faktor bei nur ca. 540 Euro pro Jahr, die allerdings am Jahresende über die Steuererklärung ausgeglichen werden.
Für Lisa und Markus ist III/V 2026 noch sinnvoll, solange sie wissen, dass die Steuererklärung Pflicht ist und eine Nachzahlung kommen kann. Wer die monatlichen 45 Euro mehr lieber sofort auf dem Konto hat und damit arbeitet (etwa für den ETF-Sparplan), fährt mit III/V besser. Wer Nachzahlungen hasst: Faktor.
Paar 2: Doppelverdiener mit 60/40-Split
Sarah verdient als Ingenieurin bei einem Zulieferer in Stuttgart 72.000 Euro brutto. Ihr Mann Jan arbeitet Teilzeit als Erzieher, 28.800 Euro brutto. Klassisches 60/40-Verhältnis.
Steuerklasse III (Sarah) / V (Jan):
Sarah: ca. 730 Euro Lohnsteuer im Monat. Jan: ca. 470 Euro. Klingt erstmal okay. Aber Jan zahlt bei 2.400 Euro brutto im Monat fast 20% Lohnsteuer. Das ist der Kern der Kritik an der Kombination III/V: Der Partner mit dem geringeren Einkommen wird unverhältnismäßig hoch belastet.
Steuerklasse IV/IV mit Faktor:
Der Faktor für dieses Paar liegt bei ungefähr 0,837. Sarahs monatliche Lohnsteuer steigt auf ca. 1.020 Euro, Jans sinkt auf ca. 165 Euro. Das gemeinsame monatliche Netto? Fast identisch. Aber Jan hat plötzlich 305 Euro mehr im Monat auf seinem Konto.
Das klingt nach einem Nullsummenspiel, und bei der Jahressteuer ist es das auch. Aber für die Dynamik in einer Partnerschaft kann das viel ausmachen. Wenn Jan seine eigenen Ausgaben von seinem Konto bezahlt, hat er bei III/V deutlich weniger Spielraum. Ehrlich gesagt ist das einer der Gründe, warum die Politik die Reform will: Das System soll für mehr Gerechtigkeit zwischen den Partnern sorgen.
Tipp
Falls du und dein Partner ein gemeinsames Konto führt und die Gesamtsumme zählt, macht die Steuerklassenwahl für euer monatliches Budget kaum einen Unterschied. Relevant wird sie erst bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, denn die berechnen sich nach dem individuellen Nettogehalt.
Paar 3: Elterngeld-Planung, die sich wirklich lohnt
Hier wird es spannend, denn beim Elterngeld zeigt sich, warum die Steuerklassenwahl 2026 alles andere als egal ist.
Anna (Softwareentwicklerin, 54.000 Euro brutto) und Tom (Teamleiter im Einzelhandel, 42.000 Euro brutto) planen ihr erstes Kind. Geburt voraussichtlich im März 2027. Anna möchte 12 Monate Elterngeld nehmen.
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Je höher Annas Netto, desto höher ihr Elterngeld. Und genau hier kommt der Steuerklassenwechsel ins Spiel.
Szenario A: Anna bleibt in Steuerklasse IV
Annas monatliches Netto (nach Steuern und Sozialabgaben): ca. 2.650 Euro. Elterngeld (65% des Nettos bei diesem Einkommensniveau): ca. 1.722 Euro pro Monat.
Szenario B: Anna wechselt in Steuerklasse III, Tom in V
Annas monatliches Netto steigt auf ca. 2.980 Euro. Elterngeld: ca. 1.937 Euro pro Monat. Das sind 215 Euro mehr. Pro Monat. Über 12 Monate Elterngeld summiert sich das auf 2.580 Euro.
Tom zahlt in Steuerklasse V zwar mehr Lohnsteuer, aber das gleicht sich über die Steuererklärung aus. Der Elterngeld-Gewinn bleibt.
Ein strategischer Steuerklassenwechsel zu III/V vor der Elterngeldphase kann bei einem Bruttoeinkommen der werdenden Mutter von 54.000 Euro einen Elterngeld-Vorteil von rund 2.580 Euro über 12 Monate bringen.
Der Haken: Der Wechsel muss rechtzeitig erfolgen. Das Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz. Wer im März 2027 entbinden will, muss also spätestens im Januar 2026 wechseln, damit möglichst viele Monate mit dem höheren Netto in die Berechnung einfließen. Sieben Monate vor der Geburt ist das absolute Minimum, damit der Wechsel bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt wird.
Der Grundfreibetrag 2026: Mehr als eine Fußnote
Die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.348 Euro wirkt auf den ersten Blick bescheiden. Aber sie hat einen konkreten Effekt, der sich durch alle drei Szenarien zieht: Jeder Euro unter dem Freibetrag bleibt steuerfrei. Bei Verheirateten mit Splitting sind das 24.696 Euro, die komplett unbelastet bleiben.
Für Paar 1 (Alleinverdiener Lisa) bedeutet das: Von ihren 65.000 Euro brutto werden nach Werbungskosten-Pauschale und Sonderausgaben rund 24.696 Euro gar nicht besteuert. Erst ab dem 24.697. Euro greift der Eingangssteuersatz von 14%.
Für Geringverdiener-Paare oder Paare, bei denen ein Partner nur einen Minijob hat, kann die Erhöhung den Unterschied machen, ob überhaupt Lohnsteuer anfällt. Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von genau 24.696 Euro: null Euro Einkommensteuer. Das war 2025 erst bei 24.192 Euro der Fall.
Was 2030 wirklich passiert (und was nicht)
Viele Paare befürchten, dass sie ab 2030 mehr Steuern zahlen. Das stimmt so nicht. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten. Die Jahressteuerbelastung ändert sich nicht. Was sich ändert, ist die Verteilung des Lohnsteuerabzugs über das Jahr.
Für Paare wie Sarah und Jan (60/40-Split) bedeutet das: Jan bekommt monatlich mehr Netto, Sarah weniger. In der Summe bleibt es gleich. Aber die psychologische Wirkung ist real. Wer jahrelang mit einem bestimmten Nettogehalt geplant hat, muss ab 2030 umdenken.
Schritt 2: Lohnersatzleistungen im Blick behalten. Wenn du in den nächsten Jahren Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen wirst, nutze die verbleibende Zeit mit III/V strategisch. Ab 2030 gibt es diese Optimierungsmöglichkeit nicht mehr.
Schritt 3: Monatliche Budgets anpassen. Wenn du aktuell in III bist und ab 2030 in IV mit Faktor wechselst, wird dein monatliches Netto sinken. Nicht weil du mehr Steuern zahlst, sondern weil die Vorauszahlung gleichmäßiger verteilt wird. Die Differenz, die bisher als Erstattung über die Steuererklärung kam, bleibt einfach schon bei dir auf dem Konto. Trotzdem: Plane jetzt schon mit dem niedrigeren monatlichen Netto, damit der Wechsel 2030 kein Schock wird.
Tipp
Berechne dein Netto mit dem Faktorverfahren vorab und passe deine monatlichen Fixkosten und Sparraten jetzt schon an. So vermeidest du, dass 2030 plötzlich Geld für den Dauerauftrag der Altersvorsorge fehlt.
Der Elterngeld-Effekt: Die unterschätzte Variable
Ja, wir haben schon darüber gesprochen. Aber das Thema verdient mehr Aufmerksamkeit, denn es betrifft hunderttausende Paare jedes Jahr, und die Zahlen sind zu groß, um sie zu ignorieren.
Das Elterngeld berechnet sich nach dem individuellen Nettoeinkommen. Bei der Steuerklasse V ist das Netto deutlich niedriger als bei III, obwohl am Jahresende die gleiche Steuerlast herauskommt. Das Elterngeld gleicht sich aber nicht über die Steuererklärung aus. Es ist eine einmalige Leistung, die auf dem Netto basiert. Punkt.
Für Paare, die in den kommenden Jahren Kinder planen, ist 2026 bis 2029 also ein strategisches Fenster. Ab 2030 fällt die Möglichkeit weg, durch einen Steuerklassenwechsel zu III das Elterngeld zu optimieren. Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 3.414 Euro je Elternteil, zusammen mit dem BEA-Freibetrag ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind. Und ja, das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat. Aber beim Elterngeld geht es um ganz andere Summen.
Ein Paar, bei dem die werdende Mutter 60.000 Euro brutto verdient, kann durch einen rechtzeitigen Wechsel von IV auf III über die Elterngeldzeit rund 3.000 Euro mehr bekommen. Das ist kein Steuertrick, das ist geltendes Recht. Und es funktioniert nur noch bis 2030.
Was das für dich konkret heißt
Die Steuerklassenwahl 2026 ist keine bürokratische Nebensache. Sie bestimmt, wie viel Geld jeden Monat auf deinem Konto landet, wie hoch dein Elterngeld ausfällt, und ob du am Jahresende nachzahlen musst oder eine Erstattung bekommst.
Wenn du in einer klassischen III/V-Kombination steckst und damit zufrieden bist: kein Grund zur Panik. 2026, 2027, 2028 und 2029 bleibt alles beim Alten. Aber fang an, dich mit dem Faktorverfahren vertraut zu machen. Rechne dein Netto mit IV/Faktor durch. Und wenn Kinder geplant sind, handle jetzt. Der Steuerklassenwechsel ist kostenlos, braucht nur ein Formular beim Finanzamt und kann tausende Euro Elterngeld-Unterschied machen.
Die Reform 2030 ist keine Strafe. Sie verteilt nur die Steuerlast gleichmäßiger über das Jahr. Aber wer sich nicht darauf vorbereitet, wird sich im Januar 2030 wundern, warum plötzlich weniger auf dem Gehaltszettel steht. Und wundern muss sich eigentlich niemand, der vier Jahre Vorlauf hat.