13,90 EUR pro Stunde. Das ist der neue gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit dem 1. Januar 2026. Die größte Einzelerhöhung seit Einführung des Mindestlohns 2015: ein Plus von 1,08 EUR gegenüber den 12,82 EUR aus 2025. Bei Vollzeit entspricht das gut 180 EUR mehr brutto im Monat. Klingt nach nicht viel. Aber in einer Volkswirtschaft, in der laut Destatis bis zu 4,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse direkt betroffen sind, verändert jeder Cent eine Menge.
4,8 Millionen Jobs. Das sind rund 12 % aller Beschäftigungsverhältnisse. In manchen Branchen deutlich mehr. Im Gastgewerbe lagen 47 % aller Jobs unter der neuen Mindestlohnschwelle. In der Land- und Forstwirtschaft 37 %. In Kunst, Unterhaltung und Erholung 33 %. Das sind keine Nischenbranchen, sondern Bereiche, die direkt beeinflussen, was du im Alltag zahlst: im Restaurant, im Bäcker, beim Friseur, auf dem Wochenmarkt.
Wer tatsächlich mehr verdient
Die Destatis-Auswertung zeigt ein klares Muster. Die Mindestlohnerhöhung betrifft überproportional:
Frauen. 14 % der weiblichen Beschäftigungsverhältnisse lagen unter der neuen Schwelle, bei Männern waren es 11 %. Teilzeitarbeit und Minijobs, beides häufiger bei Frauen, erklären einen Teil des Unterschieds.
Ostdeutschland. In den östlichen Bundesländern waren etwa 14 % der Jobs betroffen, im Westen 12 %. Das Lohngefälle zwischen Ost und West zeigt sich hier besonders deutlich: Mehr Jobs am unteren Ende der Lohnskala bedeutet, dass eine Mindestlohnerhöhung dort stärker wirkt.
Jüngere Beschäftigte. Berufseinsteiger, Studierende mit Nebenjob, Auszubildende in bestimmten Branchen. Wer gerade anfängt, arbeitet häufiger zum oder nahe am Mindestlohn.
Die geschätzte Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigten stieg laut Destatis um bis zu 6 %, in absoluten Zahlen um etwa 275 Millionen EUR. Geld, das direkt in den Konsum fließt, weil Mindestlohnempfänger in der Regel wenig bis gar nicht sparen.
Die Minijob-Grenze steigt mit
Was viele übersehen: Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3 Monate. Bei 13,90 EUR ergibt das 603 EUR pro Monat (vorher 556 EUR).
Das bedeutet: Wer als Minijobber zum Mindestlohn arbeitet, kann weiterhin rund 10 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Die Grenze wächst automatisch mit. Für Arbeitgeber heißt das allerdings: höhere Kosten pro Arbeitsstunde, auch bei geringfügiger Beschäftigung.
Der Übergangsbereich (Midijobs) beginnt ab 603,01 EUR und reicht bis 2.000 EUR. Für Beschäftigte in diesem Korridor gelten reduzierte Sozialabgaben, die mit steigendem Einkommen langsam auf den vollen Satz anwachsen.



