P-Konto Freibetrag 2026: Warum 1.590 € für Familien nur der Anfang ist
Ab Juli 2026 steigt der P-Konto-Grundfreibetrag auf 1.590 Euro, doch für Millionen Betroffene mit Kindern oder Unterhaltspflichten gilt: Wer keine aktuelle Bescheinigung nach § 903 ZPO einreicht, verliert monatlich geschütztes Geld, ohne es zu bemerken.
WonderFunds Team7 Min. Lesezeit
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Letztes Jahr haben Schuldnerberatungsstellen in Deutschland einen Rekord verzeichnet: Tausende Betroffene mit P-Konto hatten weniger Geld auf ihrem Konto als ihnen zustand, weil ihre Bescheinigung veraltet war. Nicht weil die Bank betrogen hat. Nicht weil das Gesetz unklar war. Sondern weil niemand ihnen gesagt hat, dass sie aktiv werden müssen.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Grundfreibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto von 1.560 Euro auf 1.590 Euro. Klingt nach einer guten Nachricht. Ist es auch, grundsätzlich. Aber die 30 Euro mehr pro Monat sind nur die halbe Wahrheit. Wer Kinder hat, Unterhalt zahlt oder Kindergeld bekommt, muss selbst aktiv werden, um den vollen Schutz zu bekommen. Und genau da passieren die teuren Fehler.
30 Euro mehr, aber nur auf dem Papier
Der Grundfreibetrag greift automatisch. Sobald dein Konto als P-Konto geführt wird, rechnet die Sparkasse, ING oder Commerzbank die neuen 1.590 Euro von sich aus ein. Dafür brauchst du keinen Antrag, keine Bescheinigung, gar nichts. So weit, so unkompliziert.
Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bedeutet das: 30 Euro mehr pro Monat, die vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind. Bei einem Nettoeinkommen von 1.750 Euro waren bisher 1.560 Euro sicher, jetzt sind es 1.590 Euro. Klingt nach wenig. Aber für jemanden, der jeden Cent zweimal umdreht, kann das der Unterschied zwischen einer bezahlten Stromrechnung und einer Mahnung sein.
Das Problem beginnt bei allen anderen.
Warum Familien den höheren Schutz nicht automatisch bekommen
Hier wird es ungemütlich. Der Grundfreibetrag von 1.590 Euro ist nur die Basis. Wer gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist (für Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige), hat Anspruch auf deutlich höhere Freibeträge. Die konkreten Zahlen ab Juli 2026:
Erhöhung für die 1. unterhaltspflichtige Person: +597,42 € → Gesamt: 2.187,42 €
Erhöhung für die 2. Person: +332,83 € → Gesamt: 2.520,25 €
Erhöhung für die 3. Person: +332,83 € → Gesamt: 2.853,08 €
Kindergeld pro Kind zusätzlich: +259,00 €
Das sind erhebliche Beträge. Ein Elternteil mit zwei Kindern hat theoretisch Anspruch auf einen Freibetrag von 2.520,25 Euro plus 518 Euro Kindergeld, also insgesamt über 3.038 Euro monatlich. Aber, und das ist der Knackpunkt: Die Bank rechnet das nicht automatisch ein. Deine Bank weiß vielleicht, dass du verheiratet bist oder Kinder hast. Trotzdem setzt sie den Freibetrag bei 1.590 Euro an, solange du keine aktuelle Bescheinigung nach § 903 ZPO vorlegst.
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Der Unterschied zwischen 1.590 Euro und 3.038 Euro? Fast 1.450 Euro pro Monat, die Gläubiger abschöpfen können, obwohl sie dir eigentlich zustehen. Über ein Jahr gerechnet sind das über 17.000 Euro.
Die Bescheinigung nach § 903 ZPO: Wer sie ausstellt und warum die alte nicht reicht
Die Bescheinigung ist quasi dein Schlüssel zum vollen Pfändungsschutz. Ohne sie bleibt dein Freibetrag bei den Basis-1.590 Euro stehen, egal wie viele Kinder du hast.
Ausstellen dürfen sie laut Gesetz: Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger (wie das Jobcenter oder Sozialamt), anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Schuldnerberatung ist dabei oft kostenlos. Bei Anwälten kann es kosten, muss es aber nicht, viele bieten Beratungshilfe an.
Jetzt kommt der Teil, der wirklich wehtut: Bescheinigungen, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, enthalten noch die alten Freibeträge und sollten aktualisiert werden. Die Bank ist nicht verpflichtet, alte Zahlen hochzurechnen. Sie nimmt, was auf dem Papier steht. Steht dort der alte Erhöhungsbetrag von 586,06 Euro statt der neuen 597,42 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person, bleibst du auf der Differenz sitzen.
Ehrlich gesagt ist dieser bürokratische Teil ziemlich nervig. Aber er ist der Unterschied zwischen hunderten Euro mehr oder weniger pro Monat.
Tipp
Sofort handeln, nicht warten: Beantrage noch vor dem 1. Juli 2026 einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle oder deinem Anwalt, um eine aktualisierte Bescheinigung nach § 903 ZPO zu erhalten. Nach Einreichung bei der Bank: Lass dir schriftlich bestätigen, dass der erhöhte Freibetrag korrekt hinterlegt ist. Unbefristete Bescheinigungen gelten zwei Jahre, danach kann die Bank eine neue verlangen.
Die 3-Monats-Übertragungsregel: Ansparen auf dem P-Konto
Ein Detail, das viele Betroffene nicht kennen: Geld, das du in einem Monat nicht verbrauchst, verschwindet nicht einfach am Monatsende. Es wird in die drei folgenden Monate übertragen. Das bedeutet, du kannst maximal das Vierfache deines monatlichen Freibetrags ansparen, ohne dass Gläubiger zugreifen dürfen.
Konkret sieht das so aus:
Alleinstehend ohne Unterhaltspflicht: 1.590 Euro × 4 = 6.360 Euro maximal ansparbares Guthaben.
Ein Kind und Unterhaltspflicht (mit Bescheinigung): 2.187,42 Euro × 4 = 8.749,68 Euro.
Zwei Kinder, Unterhaltspflicht, Kindergeld für beide (mit Bescheinigung): 3.038,25 Euro × 4 = 12.153 Euro.
Klingt erstmal nach viel. Aber die Übertragungsregel hat einen Haken: Das angesparte Geld wird zeitlich gestaffelt freigegeben. Was im Januar übrig bleibt, muss bis Ende April verbraucht sein, sonst wird es pfändbar. Das System ist kein klassisches Sparkonto, sondern ein rollierendes Zeitfenster.
Wann die Übertragungsregel praktisch hilft
Stell dir eine typische Situation vor: Du bekommst im Dezember Weihnachtsgeld, und dein Kontostand übersteigt den monatlichen Freibetrag. Ohne die Übertragungsregel wäre alles über dem Freibetrag sofort pfändbar. Mit der Regel hast du drei Monate Puffer. Für jemanden, der eine Nebenkostenabrechnung oder eine Autoreparatur bezahlen muss, kann das entscheidend sein.
Aber, und das muss man so deutlich sagen: Als echtes Sparinstrument taugt das P-Konto nicht. Wer langfristig Rücklagen aufbauen will, stößt hier an Grenzen.
Warum 1.590 Euro im Alltag oft nicht reichen
Wir können die Zahl mal nüchtern durchrechnen. Eine alleinstehende Person mit P-Konto und dem Grundfreibetrag von 1.590 Euro. Was geht davon weg?
Warmmiete in einer deutschen Mittelstadt (z.B. Mannheim, Dortmund, Leipzig): 550 bis 700 Euro für eine kleine Wohnung. Nehmen wir 620 Euro.
Strom und Gas: ca. 80 Euro.
Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro.
Internet und Handy: 35 Euro.
Lebensmittel: Laut Destatis gibt ein Einpersonenhaushalt im Schnitt rund 250 Euro monatlich für Nahrungsmittel aus.
Fahrtkosten (ÖPNV-Monatsticket, z.B. Deutschlandticket): 58 Euro.
Das sind zusammen schon rund 1.061 Euro. Bleiben 529 Euro für alles andere: Kleidung, Hygieneartikel, Medikamentenzuzahlungen, kaputte Waschmaschine, Schulbedarf für die Kinder. Versicherungen wie die Haftpflicht (ca. 5 bis 8 Euro monatlich) sind da noch nicht mal drin.
529 Euro Puffer klingt auf den ersten Blick okay. Bis die erste ungeplante Rechnung kommt. Ein Zahnarzt-Eigenanteil von 150 Euro, eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung von 300 Euro, und der Puffer ist weg.
Für Familien verschärft sich die Lage
Mit dem erhöhten Freibetrag für ein Kind (2.187,42 Euro plus 259 Euro Kindergeld, also 2.446,42 Euro) sieht es besser aus. Aber: Ein zweites Kinderzimmer kostet Miete. Schulessen, Schulmaterialien, Kleidung für wachsende Kinder. Wer hier nicht aktiv die Bescheinigung eingereicht hat und nur die 1.590 Euro Basis bekommt, für den wird es richtig eng.
Sieben konkrete Fehler, die Betroffene machen
Aus der Praxis der Schuldnerberatungen und den aktuellen Berichten lassen sich die häufigsten Stolperfallen zusammenfassen:
1. Keine Bescheinigung eingereicht. Der mit Abstand häufigste Fehler. Betroffene gehen davon aus, dass die Bank schon weiß, dass sie Kinder haben.
2. Alte Bescheinigung nicht aktualisiert. Die Bescheinigung von 2024 enthält die alten Beträge. Die Bank rechnet nicht hoch.
3. Kindergeld nicht separat nachgewiesen. Kindergeld wird zusätzlich zum Unterhaltsfreibetrag geschützt, aber nur wenn es in der Bescheinigung auftaucht oder gesondert nachgewiesen wird.
4. Übertragungsregel nicht verstanden. Betroffene horten Geld länger als drei Monate und wundern sich, wenn es gepfändet wird.
5. Nur ein Konto als P-Konto. Wer mehrere Konten hat, kann nur eines als P-Konto führen. Geld auf dem anderen Konto ist ungeschützt.
6. Keine schriftliche Bestätigung von der Bank. Mündliche Zusagen reichen nicht. Wenn die Bank den Freibetrag falsch einrichtet, hilft nur ein schriftlicher Nachweis.
7. Zu spät reagiert. Zwischen der Pfändung und der Einrichtung des P-Kontos können Wochen vergehen. In dieser Zeit ist das Guthaben ungeschützt.
Was jetzt zu tun ist
Die Erhöhung auf 1.590 Euro ist ein kleiner Schritt. Für alleinstehende Betroffene ohne Unterhaltspflichten passiert er automatisch. Gut so.
Für alle anderen, und das sind Millionen Menschen in Deutschland mit Kindern, Unterhaltspflichten und Kindergeldbezug, ist die Erhöhung nur dann wirksam, wenn sie aktiv eine neue Bescheinigung nach § 903 ZPO beantragen und bei ihrer Bank einreichen. Wer das nicht tut, verliert Monat für Monat Geld, das ihm zusteht. Ohne Fehlermeldung, ohne Warnung.
Die Schuldnerberatungsstellen sind im Sommer erfahrungsgemäß voll. Wer den Termin auf September schiebt, hat im Juli und August bereits Geld verloren. Also: Jetzt kümmern. Nicht nächste Woche.
Und ja, das System könnte einfacher sein. Eine automatische Anpassung aller Freibeträge, nicht nur des Grundfreibetrags, wäre technisch kein Problem. Aber so funktioniert es halt nicht. Bis sich daran etwas ändert, bleibt die Bescheinigung dein wichtigstes Werkzeug.