Abfindung 2026: Fünftelregelung, Rürup oder Zwei-Jahres-Verteilung, was bei 45.000, 70.000 und 100.000 Euro wirklich mehr Netto bringt
Seit 2025 wendet kein Arbeitgeber die Fünftelregelung mehr automatisch an. Wer 2026 eine Abfindung bekommt, muss aktiv handeln, und hat dabei drei Strategien zur Wahl. Drei konkrete Szenarien zeigen, welche Kombination sich wann rechnet.
WonderFunds Team10 Min. Lesezeit
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Wer 2026 eine Abfindung von 70.000 Euro bekommt und sich auf den gewohnten Lohnsteuerabzug verlässt, hat im Auszahlungsmonat rund 12.000 Euro weniger auf dem Konto als noch 2024 bei gleicher Summe. Nicht weil sich die Steuer geändert hat, sondern weil der Arbeitgeber seit Januar 2025 die Fünftelregelung nicht mehr automatisch anwendet. Das Geld ist nicht weg. Aber es liegt erstmal beim Finanzamt, und du musst es dir aktiv zurückholen.
Wir schauen uns drei konkrete Abfindungshöhen an (45.000 €, 70.000 € und 100.000 €), rechnen drei Strategien durch und zeigen, welche Kombination bei welchem Einkommen tatsächlich am meisten Netto bringt.
Was sich seit 2025 geändert hat (und warum das weh tut)
Bis Ende 2024 hat dein Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das heißt: Die Abfindung wurde so besteuert, als hättest du sie über fünf Jahre verteilt bekommen. Weniger Steuern im Auszahlungsmonat, mehr Netto sofort.
Seit dem 1. Januar 2025 ist damit Schluss. Der Gesetzgeber hat die Anwendung durch den Arbeitgeber gestrichen, weil die Umsetzung für Unternehmen aufwendig war und es immer wieder Rechtsunsicherheiten gab. Die Fünftelregelung existiert weiterhin, aber sie wird jetzt erst über die Einkommensteuererklärung angewendet.
Praktisch bedeutet das: Dein Arbeitgeber versteuert die Abfindung erstmal komplett nach dem regulären Tarif. Auf deinem Konto landet deutlich weniger. Den Steuervorteil bekommst du erst 15 bis 18 Monate später als Erstattung, wenn du eine Steuererklärung abgibst und die Fünftelregelung dort beantragst.
Kein Antrag, kein Geld zurück. So einfach (und so ärgerlich).
So funktioniert die Fünftelregelung beim Finanzamt
Das Prinzip ist identisch geblieben, nur der Ort hat sich verschoben. Statt der Lohnbuchhaltung rechnet jetzt das Finanzamt:
Schritt 1: Steuer auf dein reguläres Jahreseinkommen berechnen (ohne Abfindung).
Schritt 2: Ein Fünftel der Abfindung zum regulären Einkommen addieren, neue Steuer berechnen.
Schritt 3: Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen mit fünf multiplizieren.
Das Ergebnis ist deine Steuer auf die Abfindung. Weil die Progression bei einem Fünftel deutlich flacher verläuft, sparst du gegenüber der Vollversteuerung. Je höher die Abfindung und je niedriger dein übriges Einkommen, desto größer der Effekt.
Du trägst die Abfindung in der Anlage N unter den außerordentlichen Einkünften ein. Wer das vergisst oder gar keine Steuererklärung macht, zahlt den vollen Steuersatz. Ehrlich gesagt: Bei den Beträgen, um die es hier geht, wäre das ein teurer Fehler.
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Was Rürup mit deiner Abfindung zu tun hat
Die Basisrente (Rürup) ist eigentlich ein Altersvorsorgeprodukt. Aber sie hat eine steuerliche Eigenschaft, die sie zum perfekten Abfindungsbegleiter macht: Einzahlungen sind als Sonderausgaben voll absetzbar.
2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für zusammen veranlagte Paare. Wenn du gesetzlich rentenversichert bist, werden deine bereits gezahlten Rentenbeiträge (Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil) davon abgezogen. Bei einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro bleiben dann noch rund 21.000 bis 23.000 Euro an Rürup-Spielraum.
Der Trick: Eine Rürup-Einzahlung im Abfindungsjahr senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Die Fünftelregelung wird auf die Abfindung angewendet, die Rürup-Einzahlung drückt zusätzlich die Steuer auf dein Gesamteinkommen. Beide Effekte verstärken sich gegenseitig.
Aber Achtung: Die Einzahlung muss zwingend im selben Kalenderjahr wie die Abfindungszahlung erfolgen. Abfindung im Dezember 2026, Rürup-Einzahlung im Januar 2027? Bringt nichts. Das Timing muss stimmen.
Wann sich Rürup lohnt, wann nicht
Rürup ist kein Sparkonto. Das Geld ist bis zur Rente gebunden, frühestens ab 62 als lebenslange Monatszahlung. Keine Einmalauszahlung, keine vorzeitige Kündigung. Wer das Geld in den nächsten Jahren braucht (für eine Immobilie, Selbständigkeit oder als Puffer), sollte Rürup sehr kritisch betrachten, egal wie schön die Steuerersparnis auf dem Papier aussieht.
Drei Szenarien, drei Strategien, drei Ergebnisse
Wir rechnen mit einem ledigen Angestellten, Steuerklasse 1, ohne Kinder, gesetzlich rentenversichert, evangelisch (Kirchensteuer 9 %), mit einem regulären Bruttojahresgehalt von 48.000 Euro. Die Zahlen sind Näherungswerte, weil jeder Einzelfall anders ist, aber sie zeigen die Größenordnungen und Richtungen.
Szenario 1: Abfindung 45.000 Euro
Strategie A: Nur Fünftelregelung (über Steuererklärung)
Bei 48.000 Euro Jahresbrutto plus 45.000 Euro Abfindung liegt das zu versteuernde Einkommen bei etwa 78.000 Euro (nach Abzug von Werbungskosten, Sozialversicherung etc.). Ohne Fünftelregelung zahlt unser Beispiel-Arbeitnehmer auf die Abfindung rund 35 % Durchschnittssteuer. Mit Fünftelregelung sinkt die effektive Belastung auf die Abfindung auf etwa 28 bis 30 %.
Ersparnis durch Fünftelregelung: ca. 2.200 bis 3.100 Euro.
Strategie B: Fünftelregelung plus Rürup-Einzahlung
Nach Abzug der GRV-Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zusammen rund 9.000 Euro bei 48.000 Euro Brutto) bleiben etwa 21.800 Euro Rürup-Spielraum. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 35 bis 38 % ergibt die Rürup-Einzahlung eine zusätzliche Ersparnis von rund 7.600 bis 8.300 Euro.
Kombinierte Ersparnis: ca. 9.800 bis 11.400 Euro.
Klingt toll. Aber: 21.800 Euro sind dann in einem Rürup-Vertrag gebunden. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Lebenssituation ab, nicht nur von der Steuerrechnung.
Strategie C: Verteilung auf zwei Kalenderjahre
Angenommen, du wirst im September 2026 gekündigt und verhandelst eine Auszahlung: 20.000 Euro noch 2026, 25.000 Euro im Januar 2027. Wenn du 2027 zunächst arbeitslos bist und Bürgergeld oder ALG I beziehst, liegt dein Einkommen 2027 deutlich niedriger.
Bei einem 2027er-Einkommen von nur 15.000 Euro (9 Monate ALG I, steuerfrei aber Progressionsvorbehalt) wird die 25.000-Euro-Teilabfindung mit einem viel niedrigeren Steuersatz belegt. Der Auszahlungstermin bestimmt das Steuerjahr, nicht das Datum der Vereinbarung.
Ersparnis gegenüber Vollversteuerung 2026: ca. 3.500 bis 5.000 Euro, aber ohne Rürup-Bindung.
Tipp
Bei einer 45.000-Euro-Abfindung bringt die Kombination aus Fünftelregelung und Rürup rechnerisch am meisten. Aber nur, wenn du das in Rürup eingezahlte Geld die nächsten Jahrzehnte nicht brauchst. Wenn du unsicher bist, ist die Zwei-Jahres-Verteilung der flexiblere Weg.
Szenario 2: Abfindung 70.000 Euro
Hier wird es interessanter, weil wir voll im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 % landen.
Strategie A: Nur Fünftelregelung
48.000 Euro Gehalt plus 70.000 Euro Abfindung ergeben ein zu versteuerndes Einkommen von rund 100.000 Euro. Ohne Fünftelregelung greift auf den oberen Teil der Abfindung der volle 42-%-Satz. Mit Fünftelregelung beträgt die effektive Abfindungssteuer etwa 25 bis 28 %.
Ersparnis: ca. 3.500 bis 5.500 Euro.
Strategie B: Fünftelregelung plus Rürup
Die maximale Rürup-Einzahlung (wieder rund 21.800 Euro nach GRV-Abzug) bringt bei 42 % Grenzsteuersatz eine Zusatzersparnis von rund 9.100 bis 9.500 Euro. Hier wirkt Rürup am stärksten, weil jeder eingezahlte Euro 42 Cent Steuer spart.
Kombinierte Ersparnis: ca. 12.600 bis 15.000 Euro.
Bei einer 70.000-Euro-Abfindung und 42 % Grenzsteuersatz spart die Kombination aus Fünftelregelung und maximaler Rürup-Einzahlung bis zu 15.000 Euro Steuern gegenüber der regulären Besteuerung ohne Antrag.
Strategie C: Zwei-Jahres-Verteilung
Bei höheren Abfindungen funktioniert die Verteilung nur dann gut, wenn das Folgejahr wirklich ein Niedrig-Einkommensjahr wird. Wer 2027 schnell wieder 48.000 Euro verdient, hat wenig gewonnen. Die Ersparnis liegt hier bei 4.000 bis 7.000 Euro, abhängig vom 2027er-Einkommen, also oft unter der Rürup-Kombi.
Szenario 3: Abfindung 100.000 Euro
Große Abfindung, hohe Steuer, maximaler Optimierungsbedarf.
Strategie A: Nur Fünftelregelung
Das zu versteuernde Einkommen liegt bei rund 130.000 Euro. Teile der Abfindung werden ohne Fünftelregelung mit dem vollen Spitzensteuersatz (42 %) oder sogar knapp am Reichensteuersatz (45 % ab 277.826 Euro, hier noch nicht relevant) besteuert. Die Fünftelregelung drückt die effektive Belastung auf die Abfindung auf rund 27 bis 32 %.
Ersparnis: ca. 5.000 bis 7.500 Euro.
Strategie B: Fünftelregelung plus Rürup
Die maximale Rürup-Einzahlung bringt bei diesem Einkommensniveau eine Zusatzersparnis von 9.200 bis 9.800 Euro (42 % auf fast den gesamten Rürup-Betrag). Aber hier kommt ein Detail, das viele übersehen: Die Rürup-Einzahlung senkt das zu versteuernde Einkommen, was auch die Wirkung der Fünftelregelung verändert. In manchen Konstellationen verstärken sich beide Effekte, in anderen dämpft Rürup den Fünftelregelungs-Vorteil leicht.
Kombinierte Ersparnis: ca. 13.500 bis 16.500 Euro.
Strategie C: Zwei-Jahres-Verteilung plus Rürup im niedrigeren Jahr
Jetzt wird es richtig spannend. Bei 100.000 Euro Abfindung lässt sich folgendes Modell durchrechnen: 50.000 Euro Auszahlung 2026, Fünftelregelung beantragen. 50.000 Euro Auszahlung 2027, in einem Jahr mit niedrigem Einkommen. Plus: Rürup-Einzahlung 2027 statt 2026, wenn 2027 das bessere Steuerjahr dafür ist.
Klingt kompliziert? Ist es auch. Und ehrlich gesagt: Bei diesen Summen gehört ein Steuerberater dazu. Die reinen Modellrechnungen zeigen eine potenzielle Ersparnis von 15.000 bis 19.000 Euro, aber das hängt extrem von den individuellen Umständen ab.
Was die Zahlen wirklich bedeuten
Ein paar Muster fallen auf:
Bei kleinen Abfindungen (45.000 Euro) ist die Fünftelregelung allein oft ausreichend, wenn du kein Geld langfristig binden willst. Die Steuerersparnis ist mit 2.000 bis 3.000 Euro spürbar, aber kein Vermögen.
Bei mittleren Abfindungen (70.000 Euro) entfaltet die Rürup-Kombination ihre volle Wirkung. Wer ohnehin Altersvorsorge aufbauen will, bekommt hier quasi 42 Cent Steuerzuschuss pro eingezahltem Euro. Das ist schwer zu schlagen.
Bei großen Abfindungen (100.000 Euro) lohnt sich der Aufwand einer Zwei-Jahres-Strategie, besonders wenn ein Niedrigeinkommensjahr absehbar ist. Aber die Komplexität steigt, und Fehler kosten schnell vierstellige Beträge.
Tipp
Egal welches Szenario auf dich zutrifft: Die Steuererklärung für das Abfindungsjahr ist Pflicht, nicht Kür. Ohne sie zahlst du den vollen Steuersatz. Trag die Abfindung in der Anlage N als außerordentliche Einkünfte ein. Der Zeitaufwand liegt bei 30 Minuten, die Ersparnis bei mehreren Tausend Euro.
Der Zeitfaktor, den alle unterschätzen
Ein Punkt, über den kaum jemand spricht: Die 15 bis 18 Monate zwischen Abfindungszahlung und Steuererstattung. Früher hat der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt angewendet, das Geld war sofort da. Jetzt musst du diese Zeit überbrücken.
Wer nach einer Kündigung ohnehin knapp bei Kasse ist, muss das einplanen. Die Steuererstattung von 5.000 oder 12.000 Euro hilft wenig, wenn sie erst Mitte 2028 kommt und du 2027 dein Konto überziehst.
Zwei Optionen, die helfen können: Erstens, die Steuererklärung so früh wie möglich abgeben (ab Januar des Folgejahres). Zweitens, wenn möglich, eine elektronische Übermittlung nutzen und bei der Abgabe gleich die Festsetzung beantragen. Manche Finanzämter sind schneller als andere. In Bayern dauert es tendenziell länger als in Schleswig-Holstein, aber Garantien gibt es keine.
Wann du einen Steuerberater brauchst (und wann nicht)
Bei einer Abfindung von 45.000 Euro und einem unkomplizierten Einkommensjahr kannst du die Fünftelregelung mit ELSTER oder einem guten Steuerprogramm (WISO Steuer, Tax, SteuerSparErklärung) selbst beantragen. Das Feld für außerordentliche Einkünfte ist klar beschriftet, und die Software rechnet den Vorteil automatisch.
Sobald du Rürup kombinierst, eine Zwei-Jahres-Verteilung planst oder dein Einkommen aus mehreren Quellen kommt (Mieteinnahmen, Kapitalerträge, freiberufliche Nebeneinkünfte), wird es komplex. Ein Steuerberater kostet bei einer 70.000-Euro-Abfindung vielleicht 800 bis 1.500 Euro, spart dir aber potenziell 5.000 bis 10.000 Euro zusätzlich. Das ist ein guter Deal.
Und noch was, das gerne vergessen wird: Wenn dein Arbeitgeber dir die Abfindung anbietet, lohnt sich ein Blick auf den Aufhebungsvertrag. Der Auszahlungszeitpunkt, die Verteilung auf Kalenderjahre und mögliche Zusatzleistungen (Outplacement-Beratung, verlängerte Kündigungsfrist) sind verhandelbar. Und sie haben alle steuerliche Auswirkungen.
Was wir aus den drei Szenarien mitnehmen
Die Fünftelregelung bleibt 2026 das wichtigste einzelne Instrument. Typische Ersparnis: 2.000 bis 7.500 Euro, abhängig von Abfindungshöhe und sonstigem Einkommen. Aber sie kommt nicht mehr automatisch. Du musst handeln.
Rürup ist der stärkste Hebel für alle, die sowieso Altersvorsorge aufbauen wollen und deren Grenzsteuersatz bei 42 % liegt. Bei einer 70.000-Euro-Abfindung kann die Kombination aus Fünftelregelung und maximaler Rürup-Einzahlung locker 15.000 Euro Steuern sparen. Das ist keine Kleinigkeit.
Die Zwei-Jahres-Verteilung ist der Geheimtipp für alle, die 2027 ein deutlich niedrigeres Einkommen erwarten. Sie ist flexibler als Rürup, weil kein Geld gebunden wird. Aber sie erfordert Verhandlungsgeschick beim Aufhebungsvertrag und genaues Timing.
Und ja, das Thema ist trocken. Aber ein paar Stunden Aufwand für die richtige Strategie können den Unterschied zwischen 5.000 und 19.000 Euro Steuerersparnis ausmachen. Das ist ein ziemlich guter Stundenlohn.