Riester-Vertrag in die bAV überführen: Wann sich der Wechsel wirklich lohnt
Weniger als 3 % aller Riester-Sparer nutzen die bAV-Überführung, dabei kann sie je nach Gehalt und Kinderzahl fünfstellige Beträge ausmachen. Drei Brutto-Netto-Szenarien zeigen, wann dieser Pfad gegenüber Stilllegen und Altersvorsorgedepot-Transfer gewinnt und wann er nach hinten losgeht.
WonderFunds Team8 Min. Lesezeit
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Laut einer internen Auswertung eines großen deutschen Versicherers wurden 2024 weniger als 3 % aller Riester-Verträge über den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge überführt. Die meisten öffentlichen Vergleichsrechner kennen diese Option gar nicht. Sie taucht weder bei Finanztip noch bei Check24 als eigenständiger Pfad auf. Und genau das ist das Problem: Wer nur zwischen "Riester stilllegen" und "Riester kündigen" wählt, übersieht einen dritten Weg, der je nach Gehalt und Lebenssituation tausende Euro Unterschied machen kann. Oder eben nicht.
Wir haben uns die bAV-Überführung für drei typische Gehaltsstufen durchgerechnet und mit dem Stilllegen sowie dem geplanten Altersvorsorgedepot-Transfer ab 2027 verglichen. Die Ergebnisse sind ehrlich gesagt uneinheitlich. Aber genau das macht sie nützlich.
Wie die Überführung technisch funktioniert
Die Idee klingt erstmal simpel: Du nimmst dein angespartes Riester-Guthaben und überträgst es in eine bAV über deinen Arbeitgeber. Der Vertrag läuft dann als sogenannte Riester-bAV weiter, also eine betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Förderung nach § 82 Abs. 2 EStG.
Der Clou: Die Beiträge fließen aus deinem Nettogehalt (nicht brutto wie bei der klassischen Entgeltumwandlung), aber du behältst die Riester-Zulagen und den Sonderausgabenabzug. Im Gegenzug entfällt für den Arbeitgeber die Pflicht, einen Zuschuss zu leisten, weil er ja auch keine Sozialabgaben spart.
Und hier wird es spannend: In der Auszahlungsphase sind die Leistungen aus einer Riester-bAV seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) frei von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Das unterscheidet sie von der normalen Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG, bei der im Alter der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig wird.
Klingt nach einem klaren Vorteil. Ist es aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Szenario 1: Angestellte mit 45.000 € Jahresbrutto
Lisa, 34, arbeitet in Teilzeit bei einer mittelständischen Firma in Hessen. Ein Kind, gesetzlich krankenversichert, Steuerklasse II. Ihr aktueller Riester-Vertrag kostet sie 1.200 € im Jahr (4 % von 30.000 € Vorjahreseinkommen). Sie bekommt 175 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage, also 475 € Förderung.
Was passiert bei der bAV-Überführung?
Lisa zahlt weiterhin aus dem Netto. Ihre Zulagen bleiben erhalten, solange sie den Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen) leistet. Der Sonderausgabenabzug bringt ihr bei einem Grenzsteuersatz von ca. 30 % zusätzlich rund 220 € Steuerersparnis.
Der große Gewinn kommt später: keine Sozialabgaben auf die Betriebsrente. Bei einer angenommenen monatlichen Rente von 200 € spart sie ab 67 rund 37 € pro Monat an KV- und Pflegebeiträgen gegenüber der klassischen bAV. Das sind über 20 Rentenjahre etwa 8.880 €.
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Tipp
Für Geringverdiener mit Kindern ist die Riester-bAV oft der attraktivste Pfad, weil die Kinderzulagen (300 € pro Kind, geboren nach 2008) den Eigenbeitrag massiv drücken. Lisa zahlt effektiv nur 725 € aus eigener Tasche pro Jahr.
Urteil für 45.000 €: Die bAV-Überführung schlägt hier sowohl das Stilllegen als auch (wahrscheinlich) den Depottransfer ab 2027, weil die Zulagen im Verhältnis zum Einkommen besonders stark wirken.
Szenario 2: Angestellter mit 65.000 € Jahresbrutto
Markus, 41, Softwareentwickler bei einem Konzern in München. Keine Kinder, gesetzlich versichert. Sein Riester-Vertrag bei der Sparkasse läuft seit 2012, Guthaben ca. 18.000 €. Er zahlt den Höchstbeitrag von 2.100 € jährlich.
Die Rechnung sieht hier anders aus. Markus bekommt nur die Grundzulage von 175 €. Sein Sonderausgabenabzug liegt bei rund 490 € (Grenzsteuersatz ca. 35 %). Zusammen also 665 € Förderung auf 2.100 € Eigenbeitrag. Das ist eine Förderquote von knapp 32 %.
bAV-Überführung vs. Stilllegen:
Wenn Markus seinen Riester stilllegt und stattdessen die klassische Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber nutzt, spart er sofort Steuern und Sozialabgaben auf den Bruttobeitrag. Bei 302 € monatlich (der 2024 geltende steuerfreie Höchstbetrag) sind das ca. 145 € monatliche Netto-Ersparnis, also 1.740 € pro Jahr. Plus: Sein Arbeitgeber muss seit 2022 mindestens 15 % Zuschuss geben, das sind nochmal 45 € im Monat.
Die Riester-bAV-Überführung bringt ihm dagegen "nur" die 665 € Förderung plus die spätere SV-Freiheit der Rente. Das Problem: Markus hat noch 26 Jahre bis zur Rente. Der Zinseszinseffekt der sofortigen Steuerersparnis bei der klassischen Brutto-Entgeltumwandlung wiegt schwer.
Bei einem Jahresbrutto von 65.000 € ohne Kinder bringt die klassische Entgeltumwandlung (brutto) rund 1.075 € mehr Nettovorteil pro Jahr als die Riester-bAV-Überführung. Über 26 Jahre mit 5 % Rendite ergibt das einen Unterschied von ca. 58.000 € vor Steuern.
Urteil für 65.000 €: Die bAV-Überführung lohnt sich hier meistens nicht. Markus fährt besser, wenn er seinen Riester stilllegt und die klassische Entgeltumwandlung voll ausschöpft. Oder er wartet auf das Altersvorsorgedepot ab 2027.
Szenario 3: Angestellte mit 85.000 € Jahresbrutto
Sandra, 38, Teamleiterin bei einer Bank in Frankfurt. Verheiratet, zwei Kinder (2016 und 2019 geboren). Ihr Mann arbeitet ebenfalls und hat ein eigenes Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze.
Sandra liegt mit 85.000 € über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West 2024: 90.600 €, also knapp drunter). Das macht die Berechnung komplex.
Ihre Riester-Förderung sieht gut aus: 175 € Grundzulage, 600 € Kinderzulagen (2x 300 €), dazu ein Sonderausgabenabzug, der bei ihrem Grenzsteuersatz von ca. 42 % üppig ausfällt. Effektiver Steuervorteil: rund 630 €. Gesamtförderung: 1.405 € auf 2.100 € Eigenbeitrag. Das ist eine Förderquote von 67 %.
Hier wird die Riester-bAV wieder interessant. Sandra profitiert von der hohen Förderquote und von der späteren SV-Freiheit. Gleichzeitig hat sie bei ihrem Gehalt bei der klassischen Entgeltumwandlung kaum noch Spielraum für SV-Einsparungen, weil sie nahe an der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Die Krux bei Sandra: nachgelagerte Besteuerung
Hier kommt der Fallstrick. Sandras Riester-bAV-Rente wird im Alter voll besteuert. Bei einem geschätzten Grenzsteuersatz von 30 % in der Rente bleiben von 300 € Bruttorente nur 210 € nach Steuern. Aber: keine KV/PV-Abgaben. Bei der klassischen bAV wären es ca. 180 € nach Steuern und Sozialabgaben. Der Unterschied pro Monat: etwa 30 €.
Urteil für 85.000 €: Die Riester-bAV-Überführung ist hier leicht im Vorteil, aber nur wegen der Kinderzulagen. Ohne Kinder kippt die Rechnung zugunsten des Stilllegens plus klassischer bAV.
Wann der Pfad zum Eigentor wird
Ehrlich gesagt, wir haben drei Situationen identifiziert, in denen die bAV-Überführung regelmäßig scheitert:
Arbeitgeber spielt nicht mit. Die Riester-bAV erfordert, dass dein Arbeitgeber einen passenden Durchführungsweg anbietet (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung mit Riester-Zertifizierung). Viele Arbeitgeber lehnen das ab, weil der administrative Aufwand höher ist als bei der Standard-Entgeltumwandlung. In der Praxis scheitern geschätzt 40 % der Überführungen an dieser Hürde.
Jobwechsel ohne Portabilität. Wenn du den Arbeitgeber wechselst, nimmt der neue Chef die Riester-bAV oft nicht mit. Dann steht der Vertrag still, und du verlierst den Fördervorteil der betrieblichen Anbindung.
Zulagen nicht beantragt. Klingt banal, passiert aber ständig. Wer den Zulagenantrag (Dauerzulageantrag) nicht stellt, verschenkt jedes Jahr Geld. Das gilt für jede Riester-Variante, aber bei der bAV fällt es oft später auf, weil die Gehaltsabrechnung den Beitrag automatisch abführt und man nicht mehr dran denkt.
Das Altersvorsorgedepot ab 2027: der neue Joker
Ab Januar 2027 können bestehende Riester-Verträge auf ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot übertragen werden. Die bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei erhalten. Das Depot erlaubt Investitionen in ETFs und Fonds, also deutlich günstigere Produkte als die meisten Riester-Versicherungen.
Für Markus (65.000 €, keine Kinder) ist das vermutlich der beste Weg: Riester stilllegen, ab 2027 ins Depot übertragen, parallel die klassische bAV nutzen. Er bekommt beides.
Für Lisa (45.000 €, ein Kind) ist die Sache weniger klar. Das Altersvorsorgedepot kennt keine SV-Freiheit in der Auszahlung. Ihre Riester-bAV bleibt hier im Vorteil, solange der Arbeitgeber mitmacht.
Und Sandra? Sie sollte rechnen. Mit zwei Kindern und hohem Steuersatz könnte das Altersvorsorgedepot plus klassische bAV die Riester-bAV knapp schlagen, weil die Produktkosten im Depot niedriger sind.
Die Tabelle, die dir keiner zeigt
Kriterium
bAV-Überführung (Riester-bAV)
Stilllegen + klassische bAV
Altersvorsorgedepot (ab 2027)
SV-Freiheit Auszahlung
Ja
Nein
Nein
Zulagen erhalten
Ja
Ja (ruhend)
Ja (bei Transfer)
Arbeitgeber nötig
Ja
Ja (für bAV-Teil)
Nein
Produktkosten
Mittel bis hoch
Variabel
Niedrig (ETFs)
Portabilität bei Jobwechsel
Schwierig
Einfacher
Unabhängig
Nachgelagerte Besteuerung
Voll
Voll (bAV-Teil)
Voll
Für Geringverdiener mit Kindern
★★★★★
★★★
★★★★
Für mittleres Einkommen ohne Kinder
★★
★★★★
★★★★★
Für Gutverdiener mit Kindern
★★★★
★★★
★★★★
Was wir aus den drei Szenarien mitnehmen
Die bAV-Überführung ist kein Geheimtipp für alle und kein Irrweg für niemanden. Sie ist ein Spezialwerkzeug. Wer Kinder hat, relativ wenig verdient und einen kooperativen Arbeitgeber mitbringt, kann damit über die gesamte Laufzeit fünfstellige Beträge gegenüber dem reinen Stilllegen gewinnen. Wer kinderlos bei 65.000 € liegt, verbrennt mit der Überführung Geld, das in der klassischen Entgeltumwandlung besser aufgehoben wäre.
Das Altersvorsorgedepot ab 2027 wird die Karten nochmal neu mischen. Bis dahin gilt: Rechne deine eigene Situation durch. Nicht mit Pauschalaussagen, sondern mit deinem tatsächlichen Brutto, deinem Grenzsteuersatz, deiner Kinderzahl und dem guten oder schlechten Willen deines Arbeitgebers. Die Unterschiede zwischen den drei Pfaden liegen bei 20 bis 30 Jahren Laufzeit schnell im Bereich von 20.000 bis 60.000 €.
Und ja, dieser Teil ist mühsam. Aber er ist auch der Teil, der am meisten Geld spart.