Ehegattennotvertretungsrecht 2023: Warum du trotzdem keinen Zugriff auf das Konto deines Partners hast
Das Notvertretungsrecht schützt Ehepartner bei medizinischen Entscheidungen, lässt aber eine klaffende Lücke bei Bankgeschäften offen. Was mit Miete, Dispo und gesperrten Konten passiert und welche Vollmachten 2025/2026 wirklich schützen.
WonderFunds Team7 Min. Lesezeit
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Seit Januar 2023 dürfen Ehepartner in Deutschland füreinander medizinische Entscheidungen treffen, wenn einer von beiden plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann. So weit, so beruhigend. Was die meisten Paare aber nicht wissen: Die Miete überweisen, den Dispokredit regeln oder eine Versicherung kündigen, all das darf der gesunde Partner trotzdem nicht. Nicht ohne explizite Vollmacht. Und genau an dieser Stelle wird es teuer, stressig und manchmal richtig dramatisch.
Was das Notvertretungsrecht wirklich abdeckt (und was nicht)
Der § 1358 BGB, seit dem 1. Januar 2023 in Kraft, gibt Ehepartnern ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Konkret heißt das: Einwilligung in Operationen, Abschluss von Behandlungsverträgen, Entscheidung über Reha oder Pflegeheim. Das gilt für maximal sechs Monate, und nur wenn kein anderer Bevollmächtigter oder Betreuer bestellt ist.
Viele Paare verlassen sich darauf, dass "man als Ehepartner ja wohl Zugriff hat". Das stimmt halt einfach nicht. Und die Banken sind da auch wenig kulant, weil sie es rechtlich gar nicht sein dürfen.
Was passiert, wenn kein Bevollmächtigter eingetragen ist
Stell dir eine ganz normale Situation vor: Dein Partner hat einen schweren Unfall. Er liegt im künstlichen Koma. Du musst die Miete von 1.100 Euro überweisen, die am 3. des Monats fällig ist. Das Gehalt geht auf sein Konto ein, aber du hast keinen Zugriff. Die Sparkasse sagt dir am Telefon: "Ohne Vollmacht können wir leider nichts machen."
Das ist kein hypothetisches Szenario. Das passiert täglich in Deutschland.
Laufende Zahlungen brechen weg
Daueraufträge laufen zwar erstmal weiter, solange Guthaben auf dem Konto ist. Aber sobald etwas angepasst werden muss (eine neue Lastschrift einrichten, eine Zahlung stoppen, eine Adresse ändern), steht der Partner vor verschlossenen Türen. Die Stromrechnung, die GEZ, die private Haftpflicht: alles läuft weiter, aber du kannst nichts ändern.
Dispokredite werden zum Problem
Hat dein Partner einen Dispo von 3.000 Euro und rutscht ins Minus, weil eine größere Abbuchung kommt? Du kannst nichts dagegen tun. Du kannst kein Geld einzahlen, keinen Ratenplan vereinbaren, nicht mal den Dispo kündigen. Die Zinsen (aktuell bei vielen Banken zwischen 10 und 14 Prozent) laufen einfach weiter.
Das Konto wird eingefroren
In manchen Fällen, etwa wenn die Bank von einer schwerwiegenden Erkrankung erfährt, kann sie das Konto sogar ganz sperren. Nicht aus Boshaftigkeit, sondern aus Sorgfaltspflicht. Ohne klare Anweisung des Kontoinhabers oder eines Bevollmächtigten riskiert die Bank selbst eine Haftung.
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Bei der Bundesnotarkammer waren Ende 2025 über 6,8 Millionen Vorsorgeverfügungen registriert. Bei rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland bedeutet das: Die deutliche Mehrheit der Deutschen hat keine registrierte Vorsorgevollmacht.
Und dann kommt das Betreuungsgericht
Ohne Vollmacht bleibt nach Ablauf der sechs Monate Notvertretungsrecht nur ein Weg: Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer. Das kann der Ehepartner sein. Muss es aber nicht. Es kann auch ein fremder Berufsbetreuer sein, den du noch nie gesehen hast. Und dieser Betreuer entscheidet dann über die Finanzen deines Partners. Das Verfahren dauert Wochen, manchmal Monate.
Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht: Zwei verschiedene Dinge
Hier wird es etwas unübersichtlich, ehrlich gesagt. Aber genau dieses Durcheinander sorgt dafür, dass viele Paare denken, sie wären abgesichert, obwohl sie es nicht sind.
Die Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die im Bedarfsfall Entscheidungen trifft, ob in gesundheitlichen, rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten. Du kannst sie privat aufsetzen, also ohne Notar. Allerdings: Soll der Bevollmächtigte auch Immobiliengeschäfte tätigen oder Darlehen aufnehmen, braucht es eine notarielle Beurkundung.
Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Geschäftswert (also deinem Vermögen). Bei einem Vermögen von 200.000 Euro liegen die Gebühren für eine Beurkundung bei grob 300 bis 500 Euro. Das ist Geld, das sich lohnt.
Die Bankvollmacht, das unterschätzte Dokument
Und jetzt der Haken: Viele Banken akzeptieren eine Vorsorgevollmacht nicht als Bankvollmacht. Die Sparkasse, die ING DiBa, die Consorsbank, sie alle haben eigene Formulare. Eine Bankvollmacht muss in der Regel direkt in der Filiale oder per legitimiertem Verfahren hinterlegt werden. Beide, Kontoinhaber und Bevollmächtigter, müssen unterschreiben.
Das bedeutet: Du kannst eine perfekt formulierte, notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht haben, und die Bank sagt trotzdem Nein. Nicht weil sie böswillig ist, sondern weil ihre AGBs eine eigene Vollmacht verlangen.
Tipp
Geh mit deinem Partner zusammen in die Bankfiliale und richtet eine Bankvollmacht ein. Das dauert 20 Minuten und kostet bei den meisten Banken nichts. Macht das für jedes Konto separat, also Girokonto, Tagesgeld, Depot. Und ja, auch für die Kreditkarte.
Welche Kombination 2025/2026 wirklich hält
Die sicherste Strategie für Ehepaare besteht aus vier Bausteinen, die sich gegenseitig ergänzen. Kein einzelnes Dokument reicht allein.
1. Notarielle Vorsorgevollmacht
Sie deckt die breite Masse der Entscheidungen ab: Gesundheit, Finanzen, Behörden, Wohnungsangelegenheiten. Die notarielle Form gibt dir den stärksten Schutz, weil sie von Gerichten und den meisten Institutionen ohne Weiteres akzeptiert wird. Und sie gilt sofort, nicht erst wenn ein Gericht sie bestätigt.
2. Separate Bankvollmacht bei jeder Bank
Klingt nervig. Ist es auch. Aber ohne dieses bankeigene Formular stehst du im Notfall da und wartest wochenlang auf eine gerichtliche Klärung, während die Mahnungen reinkommen. Bei manchen Direktbanken wie der ING DiBa geht das Ganze per Post mit legitimierter Unterschrift; bei der Sparkasse musst du in die Filiale.
3. Betreuungsverfügung
Falls die Vollmacht doch mal nicht greift (etwa weil die Bank sie trotzdem nicht akzeptiert oder weil ein besonderer Fall vorliegt), bestimmst du mit der Betreuungsverfügung, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll. Das verhindert, dass ein Fremder plötzlich deine Finanzen verwaltet.
4. Patientenverfügung
Streng genommen kein Finanzthema. Aber wer schon mal beim Notar sitzt, sollte das gleich miterledigen. Die Kosten dafür sind überschaubar, und die Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung deckt praktisch alle Szenarien ab.
Manche Versicherer zahlen die Notarkosten
Eine relativ neue Entwicklung, die viele noch nicht auf dem Schirm haben: Einige Versicherungsunternehmen übernehmen mittlerweile die Kosten für die notarielle Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Das betrifft vor allem private Krankenversicherungen und manche Rechtsschutzversicherungen. Zurich etwa informiert aktiv über Vorsorgevollmachten im Rahmen ihrer Gesundheitsvorsorge.
Ob dein Versicherer das anbietet, findest du mit einem kurzen Anruf heraus. Die typischen Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht (300 bis 500 Euro bei mittlerem Vermögen) sind für einen Versicherer ein überschaubarer Betrag, der langfristig teure Betreuungsverfahren vermeidet. Frag konkret nach: "Übernehmen Sie die Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht?" Manche Anbieter haben das Angebot, bewerben es aber nicht aktiv.
Tipp
Bevor du zum Notar gehst: Ruf bei deiner Rechtsschutzversicherung oder privaten Krankenversicherung an und frag nach Kostenübernahme für eine notarielle Vorsorgevollmacht. Im besten Fall sparst du 300 bis 500 Euro.
Die Checkliste für nächste Woche
Ehrlich gesagt, dieses Thema ist eines von denen, die man ewig vor sich herschiebt. Wie die Steuererklärung, nur mit potenziell schlimmeren Konsequenzen. Hier trotzdem ein realistischer Plan:
Montag: Prüf, ob du überhaupt weißt, bei welchen Banken dein Partner Konten hat. Girokonto, Tagesgeld, Depot, Kreditkarte. Schreib alles auf.
Dienstag: Ruf bei deiner Versicherung an und frag nach der Kostenübernahme für die notarielle Vorsorgevollmacht.
Mittwoch: Vereinbare einen Termin beim Notar. Die Wartezeiten liegen aktuell bei vielen Notaren bei zwei bis vier Wochen, also nicht aufschieben.
Donnerstag: Lade dir die Bankvollmacht-Formulare deiner jeweiligen Bank herunter oder ruf in der Filiale an, um einen gemeinsamen Termin zu machen.
Freitag: Redet als Paar darüber, wer was entscheiden soll. Das ist der eigentlich schwierige Teil. Nicht die Formulare.
Was viele vergessen: Konten, die nur einer kennt
Ein Punkt, über den kaum jemand spricht: In vielen Partnerschaften gibt es Konten, von denen der andere gar nichts weiß. Das alte Sparkassenkonto, das seit 20 Jahren existiert. Das Depot bei der Consorsbank, "nur mal zum Ausprobieren". Die Kreditkarte, die eigentlich längst gekündigt sein sollte.
Ohne eine aktuelle Übersicht aller Konten bringt selbst die beste Vollmacht wenig. Denn der Bevollmächtigte muss ja wissen, wo er überhaupt handeln soll. Schreib eine Liste. Analog, auf Papier. Und sag deinem Partner, wo sie liegt.
Das ist kein Misstrauen. Das ist Verantwortung.
Ein unbequemes Gespräch, das 20 Minuten dauert
Die meisten Paare in Deutschland haben weder Vorsorgevollmacht noch Bankvollmacht. Die 6,8 Millionen registrierten Verfügungen bei der Bundesnotarkammer klingen nach viel, decken aber bei weitem nicht die Mehrheit der Haushalte ab. Das Notvertretungsrecht ist ein guter erster Schritt, aber eben nur für Gesundheitsfragen und nur für sechs Monate.
Die Lücke bei Bankgeschäften bleibt real. Sie betrifft die Miete, den Strom, die Kfz-Versicherung, das Kindergeld-Konto. Alles, was den Alltag am Laufen hält.
20 Minuten in der Bankfiliale. Ein Termin beim Notar. Ein ehrliches Gespräch am Küchentisch. Das ist alles, was es braucht. Und die beste Zeit dafür ist jetzt, nicht wenn der Krankenwagen schon vor der Tür steht.