FairErben oder abwarten? Was die geplante Erbschaftsteuer-Reform für drei Familientypen konkret bedeutet
Das SPD-Konzept FairErben und eine erwartete Verfassungsgerichtsentscheidung 2026 könnten die Zehnjahreszyklus-Strategie beenden. Drei realistische Familienszenarien zeigen, wer jetzt handeln sollte und wer besser wartet.
WonderFunds Team10 Min. Lesezeit
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Drei Familien, ein Reformvorschlag, und die Frage: Jetzt schenken oder abwarten?
Laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung würden rund 97 Prozent aller Erbfälle in Deutschland unter dem SPD-Konzept „FairErben" steuerfrei bleiben. Die obersten drei Prozent allerdings würden deutlich stärker belastet. Diese Zahl verschiebt die gesamte Debatte: Wer ein Eigenheim in München, eine vermietete Wohnung in Hamburg oder ein mittelständisches Unternehmen im Familienbesitz hat, gehört schneller zu diesen drei Prozent, als man denkt.
Das liegt vor allem an der verschärften Immobilienbewertung seit Januar 2023, die Verkehrswerte für Erbschaft- und Schenkungsteuer teilweise um 30 bis 50 Prozent nach oben korrigiert hat. Ein Reihenhaus in Köln-Ehrenfeld, das 2022 steuerlich mit 420.000 Euro bewertet wurde, landet heute locker bei 580.000 Euro. Der Freibetrag? Unverändert bei 400.000 Euro pro Kind. Die Lücke wächst.
Was „FairErben" konkret ändern will
Das SPD-Konzept ist kein fertiger Gesetzentwurf, sondern ein Eckpunktepapier. Trotzdem enthält es genug Substanz, um die Konsequenzen durchzurechnen. Der zentrale Vorschlag: Weg mit den Steuerklassen I bis III und den Zehnjahreskyklen, hin zu einem lebenslangen Freibetrag von 1 Million Euro pro Person. Dieser setzt sich zusammen aus 900.000 Euro für familiäre Übertragungen und 100.000 Euro für Zuwendungen von Dritten.
Das klingt erstmal nach viel. Aber „lebenslang" ist das entscheidende Wort. Aktuell kannst du alle zehn Jahre erneut 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei auf ein Kind übertragen. Über zwei Zyklen (20 Jahre) sind das 1,6 Millionen Euro von beiden Eltern zusammen, komplett ohne Steuer. Unter „FairErben" wäre bei 1 Million Euro Schluss. Für immer.
Dafür fällt die Unterscheidung nach Verwandtschaftsgrad weg. Ein einheitlicher progressiver Tarif ersetzt die bisherigen drei Steuerklassen. Das hilft Patchworkfamilien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften enorm, trifft aber klassische Familien mit größerem Vermögen härter.
Die Verfassungsbeschwerde, die alles beschleunigt
Parallel zum politischen Konzept liegt beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zu den Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13a bis 13c ErbStG). Die Frage: Ist es verfassungsgemäß, dass Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer bis zu 100 Prozent freigestellt werden kann, während privates Vermögen voll besteuert wird?
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Eine Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Falls das Gericht die aktuelle Regelung kippt, muss der Gesetzgeber nachbessern. Das „FairErben"-Konzept mit seinem 5-Millionen-Freibetrag für Betriebsvermögen (plus Stundung bis zu 20 Jahre bei Arbeitsplatzerhalt) könnte dann als politische Vorlage dienen.
Für Unternehmerfamilien bedeutet das: Die aktuellen Verschonungsregeln, die ein Familienunternehmen mit 15 Millionen Euro Substanzwert quasi steuerfrei übertragen lassen, könnten bald Geschichte sein.
Aktuelle Zehnjahreszyklus-Freibeträge vs. „FairErben"-Lebens-Freibetrag
Szenario 1: Ehepaar Berger mit Eigenheim in Augsburg
Thomas und Martina Berger (beide 62) besitzen ein Einfamilienhaus in Augsburg (steuerlicher Wert seit 2023: 620.000 Euro) und ein Bankdepot mit rund 280.000 Euro. Zwei Kinder, Sarah und Lukas.
Unter den aktuellen Regeln
Jedes Elternteil kann jedem Kind 400.000 Euro schenken, also 4 × 400.000 = 1,6 Millionen Euro Freibetrag pro Zyklus. Das Gesamtvermögen der Bergers beträgt rund 900.000 Euro. Kein Problem. Alles steuerfrei übertragbar, sogar ohne Ausnutzung des vollen Freibetrags.
Aber die Bergers haben noch nicht geschenkt. Und hier wird es spannend.
Unter „FairErben"
Jedes Kind bekommt einen lebenslangen Freibetrag von 1 Million Euro, egal von wem. Wenn Thomas 450.000 Euro an Sarah schenkt, sind davon 450.000 Euro des Lebensbudgets verbraucht. Martinas spätere Schenkung an Sarah zählt mit dazu. Das Familienheim bleibt allerdings verschont, wenn Sarah oder Lukas dort einziehen und zehn Jahre bleiben.
Ergebnis für die Bergers: Bei einem Gesamtvermögen von 900.000 Euro und zwei Kindern wäre die Übertragung auch unter „FairErben" steuerfrei. Die 1-Million-Euro-Grenze pro Kind wird nicht überschritten. Aber: Wenn das Haus in zehn Jahren auf 800.000 Euro steigt (Augsburg wächst) und keines der Kinder einzieht, könnte der Lebens-Freibetrag knapp werden.
Handlungsempfehlung: Für die Bergers gibt es keinen Druck, jetzt zu handeln. Abwarten ist hier vertretbar.
Szenario 2: Unternehmerin Yilmaz mit Produktionsbetrieb
Elif Yilmaz (57) führt eine Spritzgussfirma in Schwäbisch Gmünd mit 45 Mitarbeitern. Der steuerliche Unternehmenswert liegt bei rund 8 Millionen Euro. Daneben besitzt sie ein Zweifamilienhaus (steuerlich 480.000 Euro) und Rücklagen von 350.000 Euro. Ein Sohn, Kerem (29), der im Betrieb arbeitet.
Unter den aktuellen Regeln
Elif kann die 85-Prozent-Verschonung nach § 13a ErbStG nutzen: Von den 8 Millionen Euro Betriebsvermögen bleiben 6,8 Millionen Euro steuerfrei, wenn Kerem die Lohnsumme fünf Jahre hält und den Betrieb weiterführt. Die verbleibenden 1,2 Millionen Euro plus Privatvermögen (830.000 Euro) ergeben etwa 2,03 Millionen Euro steuerpflichtiges Vermögen. Abzüglich 400.000 Euro Freibetrag: 1,63 Millionen Euro × 19 Prozent (Steuerklasse I) = rund 310.000 Euro Erbschaftsteuer.
Alternative: Die 100-Prozent-Verschonung (Optionsverschonung), die aber strengere Auflagen hat und bei verwaltungsvermögensintensiven Betrieben scheitern kann.
Unter „FairErben"
Der 5-Millionen-Euro-Freibetrag für Betriebsvermögen würde greifen. Von den 8 Millionen Euro wären 5 Millionen Euro frei, Restvermögen: 3 Millionen Euro Betriebsvermögen plus 830.000 Euro privat = 3,83 Millionen Euro. Abzüglich 1 Million Euro Lebens-Freibetrag: 2,83 Millionen Euro steuerpflichtig. Bei einem progressiven Einheitstarif (der genaue Satz steht noch nicht fest, aber das Konzept nennt Sätze bis 45 Prozent für hohe Vermögen) könnte die Steuer bei über 600.000 Euro landen.
Das ist fast doppelt so viel wie heute.
Ehrlich gesagt, hier ist die Rechnung etwas spekulativ, weil der exakte Tarifverlauf noch nicht definiert ist. Aber die Richtung ist klar: Für Unternehmensnachfolgen im mittleren Bereich (5 bis 15 Millionen Euro) wird es teurer.
Tipp
Wenn du ein Familienunternehmen mit einem steuerlichen Wert über 5 Millionen Euro führst: Lass dir jetzt von einem Steuerberater den Unterschied zwischen 85-Prozent-Regelverschonung und Optionsverschonung durchrechnen. Die aktuelle Verschonungsbedarfsprüfung könnte bei einer Verfassungsgerichtsentscheidung als Erste fallen.
Handlungsempfehlung für Elif: Jetzt handeln. Eine Übertragung des Betriebsvermögens unter den aktuellen §§ 13a/13b ErbStG sichert die großzügigere Verschonung. Wer bis 2026 wartet, riskiert, dass die Verfassungsgerichtsentscheidung die Regeln verschärft, bevor eine Reform überhaupt beschlossen ist.
Szenario 3: Patchworkfamilie Richter/Nowak
Jan Richter (54) hat aus erster Ehe zwei Kinder (Mia, 26; Leon, 23). Er ist seit acht Jahren mit Katja Nowak (48) verheiratet, die eine Tochter aus erster Ehe mitbringt (Lina, 19). Gemeinsames Vermögen: Eigentumswohnung in Leipzig (steuerlich 340.000 Euro), Depot 180.000 Euro, Lebensversicherung 120.000 Euro auf Jans Leben. Lina ist nicht adoptiert.
Unter den aktuellen Regeln
Mia und Leon sind Kinder von Jan: jeweils 400.000 Euro Freibetrag. Katja als Ehefrau: 500.000 Euro Freibetrag. Alles kein Problem bei 640.000 Euro Gesamtvermögen.
Aber Lina. Ohne Adoption gilt Steuerklasse II (Stiefkind hat zwar den Freibetrag von 400.000 Euro, aber nur bei gesetzlicher Erbfolge oder testamentarischer Verfügung). Wenn Jan allerdings Lina direkt beschenken will, greifen die 400.000 Euro Freibetrag für Stiefkinder. Das wissen viele nicht.
Das eigentliche Problem ist ein anderes: Pflichtteilsansprüche. Wenn Jan Katja und Lina großzügig bedenkt, können Mia und Leon Pflichtteilsergänzungsansprüche für Schenkungen geltend machen, die weniger als zehn Jahre zurückliegen. Und diese Ansprüche können Schenkungen an Katja finanziell einholen.
Unter „FairErben"
Die Abschaffung der Steuerklassen hilft Lina enorm, falls sie nicht als Stiefkind, sondern als „Dritte" eingestuft wird (was bei fehlender Adoption passieren kann). Aktuell: 20.000 Euro Freibetrag als Dritte, unter „FairErben": 100.000 Euro als Dritte oder sogar 1 Million Euro, falls Stiefkinder als Familie gelten. Das Eckpunktepapier ist hier nicht präzise genug.
Die Pflichtteilsproblematik verschärft sich allerdings: Wenn die Zehnjahreszyklus-Regel wegfällt, entfällt auch die Abschmelzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen (die aktuell pro Jahr um 10 Prozent sinken). Was genau mit laufenden Fristen bei einem Systemwechsel passiert, ist komplett offen.
Handlungsempfehlung für Jan: Eine gemischte Strategie wäre hier sinnvoll. Schenkungen an Mia und Leon jetzt unter den bestehenden Regeln ausführen (startet die Zehnjahresfrist, die bei einem Systemwechsel möglicherweise Bestandsschutz genießt). Für Lina abwarten, ob das Reformmodell Stiefkinder besser stellt.
Die Immobilienbewertung: Der stille Preistreiber
Seit dem Jahressteuergesetz 2022, in Kraft seit Januar 2023, werden Immobilien nach dem Sachwert- und Ertragswertverfahren mit angepassten Parametern bewertet. Die Liegenschaftszinssätze sanken, die Bewertungsfaktoren stiegen, und plötzlich lagen Immobilienwerte für die Erbschaftsteuer 20 bis 50 Prozent über den Vorjahreswerten.
Ein Beispiel: Eine vermietete Drei-Zimmer-Wohnung in Nürnberg, Baujahr 1985, 78 Quadratmeter. Steuerliche Bewertung 2022: ca. 195.000 Euro. Steuerliche Bewertung 2023 nach neuen Parametern: ca. 275.000 Euro. Gleiche Wohnung, gleicher Zustand, 80.000 Euro Differenz. Bei einem Freibetrag von 400.000 Euro klingt das noch harmlos. Aber wenn du zwei solche Wohnungen besitzt und sie an ein Kind übertragen willst, bist du bei 550.000 Euro. Steuerpflichtig.
Unter „FairErben" mit dem lebenslangen 1-Million-Euro-Freibetrag wäre das erstmal abgedeckt. Aber jede weitere Schenkung oder Erbschaft im gesamten Leben frisst am selben Budget. Das relativiert den höheren Freibetrag sofort.
Was Immobilienbesitzer jetzt tun können
Lass dir von einem Steuerberater oder Sachverständigen den aktuellen steuerlichen Wert deiner Immobilie nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ermitteln. Viele Familien schätzen den Wert um 30 Prozent zu niedrig ein. Diesen Wert brauchst du als Grundlage für jede Schenkungsplanung, egal ob vor oder nach einer Reform.
Und ja, dieser Teil ist etwas trocken, aber er entscheidet darüber, ob du 0 Euro oder 50.000 Euro Steuer zahlst.
Wann handeln, wann abwarten?
Nicht jede Familie steht unter Zeitdruck. Die drei Szenarien zeigen das klar.
Jetzt handeln lohnt sich bei Unternehmerfamilien mit Betriebsvermögen über 5 Millionen Euro, weil die aktuelle Verschonung großzügiger ist als alles, was „FairErben" vorschlägt. Ebenfalls sinnvoll: Wenn du mehrere Immobilien hast und die Summe der steuerlichen Werte den Freibetrag übersteigt, sicherst du dir mit einer Schenkung 2025 oder früh 2026 den aktuellen 400.000-Euro-Freibetrag. In zehn Jahren steht er erneut zur Verfügung (falls das System dann noch existiert).
Abwarten ist klüger bei kleineren Vermögen unter 1 Million Euro, weil „FairErben" in vielen Fällen eine Verbesserung bringt. Für Patchworkfamilien mit Stiefkindern ohne Adoption könnte das Reformmodell die steuerliche Behandlung deutlich verbessern. Und: Wer nur ein selbstgenutztes Eigenheim besitzt, profitiert unter beiden Systemen von der Familienheimverschonung.
Zwischen diesen Polen gibt es eine Grauzone: Familien mit Vermögen zwischen 1 und 3 Millionen Euro, bei denen die Zehnjahreszyklus-Strategie aktuell funktioniert, die aber unter einem lebenslangen Freibetrag an die Grenzen stoßen. Hier hängt alles vom Timing und von den Übergangsregelungen ab, die noch niemand kennt. Werden laufende Schenkungszyklen auf den Lebens-Freibetrag angerechnet? Bekommen bereits getätigte Schenkungen Bestandsschutz? Diese Fragen sind offen.
Tipp
Führe eine einfache Vermögensliste: Immobilien (mit steuerlichem Wert, nicht Kaufpreis), Depots, Versicherungen, Betriebsvermögen. Wenn die Summe pro Kind unter 1 Million Euro liegt, hast du unter beiden Systemen Spielraum. Über 1 Million Euro? Dann lohnt ein Gespräch mit dem Steuerberater, am besten vor Ende 2025.
Offene Fragen, die niemand beantworten kann
Übergangsregelungen: Kein Reformkonzept definiert bisher, was mit Schenkungen passiert, die unter dem alten System getätigt wurden. Eine rückwirkende Anrechnung auf den Lebens-Freibetrag wäre politisch heikel, aber nicht ausgeschlossen.
Zeitplan: „FairErben" ist ein Impuls- und Eckpunktepapier. Der Weg zu einem Gesetzentwurf dauert normalerweise 12 bis 18 Monate. Mit einer Verfassungsgerichtsentscheidung im ersten Halbjahr 2026 könnte sich das beschleunigen, muss aber nicht.
Und dann ist da noch die Frage der politischen Mehrheiten. Das Konzept stammt von der SPD. Ob es in einer Koalition Unterstützung findet, hängt von Verhandlungen ab, die noch gar nicht begonnen haben.
Was bleibt, unabhängig von jeder Reform
Egal ob „FairErben" kommt oder nicht: Die verschärfte Immobilienbewertung seit 2023 bleibt. Die Freibeträge wurden seit 2009 nicht angepasst, obwohl Immobilienpreise seitdem vielerorts um 80 bis 120 Prozent gestiegen sind. Selbst ohne Systemwechsel wächst die Zahl der Familien, die bei der Übertragung von Eigenheimen in die Steuerpflicht rutschen.
Wer seine Datenbasis sauber hat (aktuelle Immobilienwerte, Depotübersichten, Versicherungssummen), kann schnell reagieren, wenn sich der politische Wind dreht. Vorbereitung ist keine Panik, sondern Pragmatismus. Die drei Szenarien zeigen: Für die meisten Familien gibt es keinen Grund zur Eile. Aber für einige, vor allem Unternehmerfamilien und Mehrobjekt-Immobilienbesitzer, tickt die Uhr.