247 Euro Steuer geschenkt: Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung 2026 richtig kombinieren
Wer Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung isoliert betrachtet, verschenkt Geld. Dieser Artikel zeigt anhand konkreter Rechenbeispiele, wie Anleger 2026 alle drei Instrumente zusammenführen, inklusive der weggefallenen Termingeschäftsgrenze und dem gestiegenen Grundfreibetrag von 12.348 Euro.
WonderFunds Team11 Min. Lesezeit
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Letztes Jahr haben wir bei drei verschiedenen Banken insgesamt 247 Euro Abgeltungssteuer gezahlt, die wir uns hätten sparen können. Der Grund war simpel: Der Freistellungsauftrag lag komplett bei der ING, während auf dem Consorsbank-Depot die fetten Dividenden eingingen. 247 Euro, einfach weg, weil die Verteilung nicht gestimmt hat. Das passiert tausenden Anlegern jedes Jahr, und 2026 gibt es mit dem gestiegenen Grundfreibetrag von 12.348 Euro und der weggefallenen Verlustverrechnungsgrenze bei Termingeschäften noch mehr Stellschrauben, an denen man drehen kann.
Dieser Beitrag zeigt dir, wie du Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung so kombinierst, dass am Ende wirklich null Euro Steuer auf deine Kapitalerträge fällig werden. Mit konkreten Zahlen, echten Szenarien und den Fehlern, die das Ganze zum Scheitern bringen.
Drei Instrumente, ein Ziel: keine Steuer auf Kapitalerträge
Bevor wir in die Kombination einsteigen, kurz die Spielregeln für jedes Instrument. Wir halten uns bewusst kurz, denn die meisten kennen die Basics.
Freistellungsauftrag (FSA)
Du sagst deiner Bank: "Bitte zieh bis zu X Euro keine Abgeltungssteuer ab." Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro pro Person, bei gemeinsam veranlagten Paaren bei 2.000 Euro. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch 26,375 % (Abgeltungssteuer plus Soli) von jedem Euro Kapitalertrag ab. Das Geld ist dann nicht weg, du kannst es über die Steuererklärung zurückholen, aber das dauert Monate.
NV-Bescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist der große Bruder des Freistellungsauftrags. Wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, kannst du beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Damit behält die Bank überhaupt keine Steuer ein, egal wie hoch deine Kapitalerträge sind. Das ist besonders spannend für Studierende, Rentnerinnen mit kleiner Rente oder Kinder mit eigenem Depot.
Verlustverrechnung
Verluste aus Aktienverkäufen kannst du mit Aktiengewinnen verrechnen. Verluste aus anderen Kapitalanlagen (ETFs, Anleihen, Zinsen) mit allen Arten von Kapitalerträgen. Und seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt: Die vorher geltende 20.000-Euro-Grenze bei Termingeschäftsverlusten ist weggefallen. Wer mit Optionen, Futures oder CFDs handelt, kann seine Verluste jetzt vollständig mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen. Das war seit 2021 anders und hat viele Anleger richtig Geld gekostet.
Was die weggefallene 20.000-Euro-Grenze konkret bedeutet
Für die meisten ETF-Sparer ändert sich hier wenig. Aber wenn du auch Optionen oder Futures handelst, ist das ein echtes Thema.
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Ein Beispiel: Du hast 2026 Gewinne aus Stillhalterprämien (also verkaufte Optionen) von 35.000 Euro und Verluste aus verfallenen Optionen von 28.000 Euro. Bis Ende 2024 hättest du nur 20.000 Euro der Verluste verrechnen dürfen. Die restlichen 8.000 Euro wären im Verlustverrechnungstopf hängengeblieben und hätten erst in Folgejahren genutzt werden können, jeweils mit der gleichen 20.000-Euro-Deckelung. 2026 kannst du die vollen 28.000 Euro verrechnen und zahlst nur auf 7.000 Euro Abgeltungssteuer. Das sind statt 3.956 Euro nur noch 1.846 Euro Steuer. Ersparnis: 2.110 Euro.
Ehrlich gesagt, die alte Regelung war absurd. Sie hat Privatanleger bestraft, die ihre Risiken absichern wollten, während institutionelle Anleger davon nicht betroffen waren.
Die Kombination: Wann greift welches Instrument?
Hier wird es spannend, denn die drei Instrumente schließen sich teilweise gegenseitig aus. Du musst wissen, welches in deiner Situation das richtige ist.
Szenario 1: Angestellte mit normalem Einkommen
Lisa arbeitet als Projektmanagerin, verdient 52.000 Euro brutto und hat ein ETF-Depot bei der ING mit erwarteten Ausschüttungen von 800 Euro und ein Tagesgeldkonto bei der Sparkasse mit 150 Euro Zinsen.
Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt weit über dem Grundfreibetrag, eine NV-Bescheinigung kommt also nicht in Frage. Stattdessen braucht sie den Freistellungsauftrag. Sinnvolle Verteilung: 800 Euro bei der ING (da kommen die Dividenden rein) und 200 Euro bei der Sparkasse (mehr als die erwarteten 150 Euro Zinsen, falls der Zinssatz steigt). Steuer auf Kapitalerträge: 0 Euro.
Szenario 2: Studentin mit Depot
Mara studiert, hat keinen Nebenjob, aber ein Depot, das ihre Großeltern eingerichtet haben. Die Ausschüttungen liegen bei 3.200 Euro im Jahr, weitere Einkünfte hat sie nicht.
Hier ist die NV-Bescheinigung das richtige Instrument. Maras zu versteuerndes Einkommen (3.200 Euro) liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Mit der NV-Bescheinigung vom Finanzamt behält die Bank keine Steuer ein. Den Freistellungsauftrag braucht sie dann gar nicht. Steuer: 0 Euro, auf die vollen 3.200 Euro.
Ohne NV-Bescheinigung müsste Mara 1.000 Euro per FSA freistellen und auf die restlichen 2.200 Euro zunächst 580 Euro Steuer zahlen, die sie dann über die Steuererklärung zurückholen müsste. Das kann funktionieren, bindet aber Liquidität für Monate.
Szenario 3: Rentnerin mit kleiner Rente und Dividenden
Ingrid bekommt 1.100 Euro Rente im Monat (13.200 Euro im Jahr). Davon ist 2026 bei Rentenbeginn 2012 nur der steuerpflichtige Anteil von 64 % relevant, also 8.448 Euro. Abzüglich Werbungskostenpauschale (102 Euro) und Sonderausgabenpauschale (36 Euro) kommt sie auf 8.310 Euro zu versteuerndes Einkommen aus der Rente.
Das lässt noch 4.038 Euro Luft bis zum Grundfreibetrag (12.348 Euro minus 8.310 Euro). Ingrid kann also bis zu 4.038 Euro an Kapitalerträgen haben und trotzdem eine NV-Bescheinigung bekommen. Hat sie nur 2.500 Euro Dividenden, ist die NV-Bescheinigung perfekt. Hat sie 5.000 Euro, funktioniert sie nicht mehr, und Ingrid muss auf den FSA plus Steuererklärung setzen.
Für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte können 2026 bis zu 12.348 Euro Kapitalerträge komplett steuerfrei bleiben, wenn eine NV-Bescheinigung vorliegt. Der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro) wird dabei nicht zusätzlich angerechnet, sondern geht im Grundfreibetrag auf.
Freibeträge auf mehrere Banken aufteilen: so geht es richtig
Die meisten Anleger haben mehr als ein Konto. Tagesgeld bei der Sparkasse, Depot bei Trade Republic, vielleicht noch ein altes Konto bei der Consorsbank. Der Fehler, den wir am Anfang beschrieben haben (alles bei einer Bank freistellen), ist extrem verbreitet.
Depot bei Trade Republic: Ausschüttender MSCI World ETF, erwartete Ausschüttungen 2026: ca. 620 Euro.
Tagesgeld bei der ING: Bei 2,5 % auf 8.000 Euro = 200 Euro Zinsen.
Altes Depot bei Consorsbank: Einzelaktien, Dividenden ca. 300 Euro.
Sinnvolle Verteilung: Trade Republic 620 Euro, ING 200 Euro, Consorsbank 180 Euro. Summe: 1.000 Euro. Kein Cent verschenkt, kein Cent zu viel.
Aber was, wenn die Ausschüttungen höher ausfallen als erwartet? Zum Beispiel weil dein ETF eine Sonderdividende ausschüttet oder du unterjährig Gewinne realisierst? Dann hast du zwei Optionen: Entweder du passt den FSA unterjährig an (geht bei den meisten Banken online in fünf Minuten), oder du holst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.
Tipp
Stell dir einen Kalendereintrag auf den 1. Dezember. Schau dir an, wie viel Freistellungsvolumen bei jeder Bank noch übrig ist. Wenn bei einer Bank der FSA fast aufgebraucht ist und bei einer anderen noch 400 Euro ungenutzt sind, kannst du bis zum 31. Dezember umverteilen. Das dauert zehn Minuten und spart echtes Geld.
Verlustverrechnung und NV-Bescheinigung zusammen? Ja, das geht.
Eine Frage, die überraschend selten beantwortet wird: Was passiert mit meinen Verlusten, wenn ich eine NV-Bescheinigung habe?
Aber Achtung: Wenn du die NV-Bescheinigung hast und Gewinne realisierst, werden die Verluste gegen diese Gewinne verrechnet, auch wenn du auf die Gewinne sowieso keine Steuer zahlen würdest (weil die NV-Bescheinigung greift). Das kann sinnvoll sein (der Topf wird geleert), aber es kann auch ärgerlich sein, wenn du die Verluste lieber für ein Jahr aufheben wolltest, in dem du kein Anrecht auf die NV-Bescheinigung hast.
Ein strategischer Gedanke: Wenn du weißt, dass du ab 2027 wieder voll arbeitest und Steuern auf Kapitalerträge zahlst, könnte es klüger sein, Verluste 2026 nicht zu realisieren, sondern sie mitzunehmen. So kannst du sie 2027 gegen steuerpflichtige Gewinne setzen.
Die fünf häufigsten Fehler, die legale Null-Steuer-Szenarien zerstören
Fehler 1: Fehlende oder falsche Steuer-ID
Ohne deine Steueridentifikationsnummer (die 11-stellige TIN) darf die Bank keinen Freistellungsauftrag akzeptieren. Sie muss die volle Abgeltungssteuer abführen. Das klingt banal, aber gerade bei Neobroker-Konten, die man schnell eröffnet, geht die Steuer-ID gern unter. Prüf das. Jetzt.
Fehler 2: FSA nur bei einer Bank, Erträge bei mehreren
Wir haben es schon beschrieben, aber es kann nicht oft genug gesagt werden. Du hast 1.000 Euro Sparerpauschbetrag insgesamt, nicht pro Bank. Wenn du die 1.000 Euro komplett bei einer Bank einreichst und bei zwei anderen Banken jeweils 200 Euro Erträge erzielst, zahlst du auf 400 Euro Steuer, also rund 106 Euro. Unnötig.
Fehler 3: Gesamtfreibetrag überschritten
Das Gegenteil ist genauso problematisch. Wenn du bei drei Banken jeweils 500 Euro freistellst, sind das 1.500 Euro und damit 500 Euro zu viel. Die Finanzverwaltung prüft das über die Steuer-ID, und eine Überschreitung gilt als ordnungswidrig. Beim ersten Mal gibt es meistens eine Korrektur ohne Konsequenzen, aber im Wiederholungsfall droht ein Bußgeld.
Fehler 4: Verluste nicht rechtzeitig realisiert
Verluste, die du nur auf dem Papier hast (Buchverluste), zählen steuerlich nicht. Wenn du einen ETF im Minus hast und die Verluste für die Verrechnung nutzen willst, musst du verkaufen. Du kannst danach sofort wieder kaufen (im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland keine Wash-Sale-Regel). Dieser Schritt wird oft vergessen, besonders am Jahresende.
Fehler 5: Verlustbescheinigung nicht rechtzeitig beantragt
Wenn du Verluste bei einer Bank hast und Gewinne bei einer anderen, verrechnet die Bank die Verluste nur intern. Bankübergreifend geht das nur über die Steuererklärung. Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragen musst. Verpasst du diesen Termin, werden die Verluste automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Das ist nicht tragisch, aber es verzögert die Verrechnung um mindestens ein Jahr.
Tipp
Trag dir den 15. Dezember als Deadline ein. Wenn du bei einer Bank Verluste im Depot hast und bei einer anderen Gewinne, beantrage die Verlustbescheinigung rechtzeitig. Sonst kannst du die bankübergreifende Verrechnung erst mit der Steuererklärung machen, und das dauert.
Ein durchgerechnetes Beispiel: 0 Euro Steuer bei 4.800 Euro Kapitalerträgen
Jetzt alles zusammen. Thomas, 29, Softwareentwickler, verdient 58.000 Euro brutto. Seine Kapitalerträge 2026:
Schritt 1: Verlustverrechnung bei Trade Republic.
Aktiengewinne minus Aktienverluste = 4.500 Euro minus 2.150 Euro = 2.350 Euro netto.
Schritt 2: Gesamte Kapitalerträge.
2.100 Euro (Dividenden) + 350 Euro (Zinsen) + 2.350 Euro (Nettogewinn Aktien) = 4.800 Euro.
Schritt 3: FSA-Verteilung.
ING: 650 Euro (deckt 650 Euro der 2.100 Euro Dividenden ab).
Sparkasse: 350 Euro (deckt die Zinsen komplett ab).
Trade Republic: 0 Euro (die Verlustverrechnung hat den Gewinn schon reduziert, kein FSA-Bedarf wenn man die Gewinne gegen Verluste rechnet; allerdings bleiben 2.350 Euro netto, wovon Trade Republic 26,375 % einbehalten würde).
Stopp, rechnen wir nochmal. Thomas hat insgesamt 1.000 Euro FSA. Besser so:
Steuer auf die verbleibenden 3.800 Euro (4.800 minus 1.000 FSA): 1.002 Euro Abgeltungssteuer plus Soli.
Die holt Thomas sich nicht zurück, weil sein persönlicher Steuersatz über 25 % liegt (Günstigerprüfung bringt nichts). Aber: Er hat durch die Verlustverrechnung bei Trade Republic bereits 567 Euro gespart (2.150 Euro * 26,375 %) und durch den FSA weitere 264 Euro (1.000 Euro * 26,375 %). Gesamtersparnis: 831 Euro.
Ohne diese drei Instrumente hätte Thomas auf 6.950 Euro Bruttoerträge (vor Verlustverrechnung) 1.833 Euro Steuer gezahlt. Jetzt sind es 1.002 Euro.
Wann sich die Mühe nicht lohnt
Ehrlich gesagt: Wenn du ein Depot mit 5.000 Euro hast und 40 Euro Dividenden im Jahr bekommst, sind das 10 Euro Steuerersparnis durch den FSA. Das ist der Preis eines Mittagessens. Du solltest den FSA trotzdem einrichten (kostet fünf Minuten), aber du musst nicht drei Stunden über die optimale Verteilung nachdenken.
Die Kombination aller drei Instrumente wird ab Kapitalerträgen von ungefähr 1.500 Euro jährlich richtig relevant. Und bei Termingeschäften (Optionen, Futures) mit fünfstelligen Volumina ist die weggefallene 20.000-Euro-Grenze ein echtes Geschenk.
Dein Plan für Anfang 2026
Drei Dinge, die du jetzt tun kannst:
Schau nach, ob bei allen deinen Banken und Brokern die Steuer-ID hinterlegt ist. Klingt langweilig. Ist es auch. Mach es trotzdem.
Rechne deine erwarteten Kapitalerträge für 2026 durch. Dividendenrendite deiner ETFs mal Depotwert, Zinssatz mal Tagesgeldbestand, erwartete Gewinne aus Verkäufen. Dann verteile den FSA entsprechend.
Und wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter 12.348 Euro liegt: Beantrag die NV-Bescheinigung beim Finanzamt. Das spart dir den ganzen FSA-Aufwand und stellt sicher, dass keine Steuer einbehalten wird, egal wie hoch deine Kapitalerträge ausfallen.
Die Regeln sind da, sie sind legal, und sie funktionieren. Man muss sie halt kennen und anwenden. Das ist der langweilige, aber entscheidende Teil.