Vergessene Rentenansprüche nach der Scheidung: Was die Reform 2026 konkret bringt
Das Kabinett hat im April 2026 beschlossen, vergessene oder verschwiegene Rentenansprüche nachträglich ausgleichbar zu machen. Mit konkreten Zahlenbeispielen zeigen wir, wer jetzt handeln sollte und welche Schritte sich wirklich lohnen.
WonderFunds Team8 Min. Lesezeit
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Etwa 150.000 Scheidungen pro Jahr in Deutschland, und bei einem erheblichen Teil davon werden Rentenansprüche schlicht vergessen. Betriebsrenten des Partners, die niemand erwähnt hat. Eine Direktzusage, die im Verfahren unterging. Oder Anrechte, die ein Ehepartner bewusst verschwiegen hat. Bisher war das Pech für die benachteiligte Seite: Was einmal gerichtlich entschieden war, blieb entschieden. Seit dem 22. April 2026 ist das anders.
Was das Kabinett am 22. April beschlossen hat
Bundesjustizministerin Hubig hat einen Gesetzentwurf durchs Kabinett gebracht, der eine echte Lücke im Scheidungsrecht schließt. Der Kern: Vergessene oder verschwiegene Rentenansprüche können künftig nachträglich ausgeglichen werden, und zwar als monatlicher Zahlungsanspruch zwischen den Ex-Eheleuten. Wer also bei der Scheidung 2019 nicht wusste, dass der Ex-Partner eine betriebliche Altersversorgung über 400 Euro monatlich hatte, kann diesen Anspruch jetzt geltend machen.
Das klingt erstmal technisch. Aber die finanziellen Auswirkungen sind für viele Geschiedene enorm. Schauen wir uns an, was das in konkreten Euro-Beträgen bedeutet.
Drei Konstellationen, drei Ergebnisse
Konstellation 1: Die klassische Alleinverdiener-Ehe (18 Jahre)
Markus und Sabine, geschieden 2020 nach 18 Jahren Ehe. Sabine hat wegen der drei Kinder 12 Jahre Teilzeit gearbeitet. Beim Versorgungsausgleich wurden die gesetzlichen Rentenansprüche korrekt geteilt. Was niemand erwähnt hat: Markus hatte über seinen Arbeitgeber (ein mittelständisches Unternehmen in Baden-Württemberg) eine Direktzusage über monatlich 520 Euro Betriebsrente.
Nach altem Recht: Pech für Sabine. Der Versorgungsausgleich war rechtskräftig abgeschlossen.
Konstellation 2: Der Unternehmer mit Kapitalleistung (12 Jahre)
Thomas ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Seine Altersversorgung ist auf eine einmalige Kapitalleistung von 180.000 Euro ausgelegt, keine monatliche Rente. Nach der Scheidung von Lisa 2021 wurde diese Kapitalleistung im Versorgungsausgleich gar nicht berücksichtigt, weil das alte Recht solche Ansprüche schlicht nicht erfasst hat.
Anna und Jan, verheiratet 2019, geschieden 2022. Keine Kinder, beide berufstätig. Der Versorgungsausgleich hat einen Unterschied von etwa 45 Euro monatlich ergeben. Hier lohnt sich tatsächlich eher ein Verzicht, denn die Kosten für ein erneutes Verfahren (Anwalts- und Gerichtskosten ab circa 1.500 Euro) stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag.
Ehrlich gesagt: Bei Kurzzeitehen unter fünf Jahren mit ähnlichem Einkommen ist die Reform kein Grund, alte Akten rauszukramen.
Wie 4,24 % Rentenerhöhung die Rechnung verschieben
Ab dem 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent (Quelle: BMAS).
Was hat die Rentenanpassung 2026 mit dem Versorgungsausgleich zu tun? Mehr, als man denkt.
Der Versorgungsausgleich rechnet mit sogenannten Entgeltpunkten, und jeder Entgeltpunkt wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Wenn Sabine aus unserem ersten Beispiel 2020 bei der Scheidung 15 Entgeltpunkte übertragen bekommen hat, waren die damals 15 × 34,19 Euro = 512,85 Euro wert (Rentenwert Juli 2020). Ab Juli 2026 sind dieselben 15 Punkte plötzlich 15 × 42,52 Euro = 637,80 Euro wert.
Das ist ein Plus von knapp 125 Euro monatlich, ohne dass sich an der Berechnung selbst etwas geändert hat. Einfach durch die reguläre Rentenanpassung.
Für den nachträglichen Ausgleich vergessener Anrechte gilt: Die Werte, die heute geltend gemacht werden, sind höher als die Werte zum Zeitpunkt der Scheidung. Wer also 2020 geschieden wurde und erst jetzt feststellt, dass Anrechte fehlen, profitiert indirekt von den Rentenerhöhungen der letzten sechs Jahre.
Was das für bestehende Eheverträge bedeutet
Ein "alter" Ehevertrag kann hier schnell zur Stolperfalle werden. Wer 2018 einen Ehevertrag geschlossen hat, in dem der Versorgungsausgleich teilweise ausgeschlossen wurde, hat damals mit einem Rentenwert von 32,03 Euro kalkuliert. Heute liegt der Wert bei 42,52 Euro, also 33 % höher. Die ursprüngliche Vereinbarung bildet die wirtschaftliche Realität möglicherweise nicht mehr ab.
Tipp
Wenn dein Ehevertrag oder deine Scheidungsfolgenvereinbarung vor 2023 geschlossen wurde, lass die Rentenanrechtswerte mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (ab Juli 2026) neu durchrechnen. Bei einem Unterschied von mehr als 20 % lohnt sich ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht.
Der nachträgliche Ausgleich in der Praxis: So funktioniert er
Der Gesetzentwurf sieht einen nachträglichen schuldrechtlichen Ausgleich in Gestalt eines Zahlungsanspruchs vor. Das heißt: Es wird kein neuer Versorgungsausgleich beim Familiengericht durchgeführt, sondern der eine Ex-Ehegatte bekommt gegen den anderen einen direkten Zahlungsanspruch. Die Hälfte der vergessenen Rente muss monatlich überwiesen werden.
Das ist ein wichtiger Unterschied. Beim klassischen Versorgungsausgleich werden die Anrechte direkt beim Rentenversicherungsträger übertragen. Beim schuldrechtlichen Ausgleich schuldet der Ex-Partner das Geld persönlich. Das bringt ein Risiko mit sich: Wenn der zahlungspflichtige Ex-Partner zahlungsunfähig wird, kann der Anspruch ins Leere laufen.
Ein Punkt, der wenig Aufmerksamkeit bekommt, aber für Betroffene nervtötend ist: Splitteranrechte. Das sind winzige Rentenansprüche bei verschiedenen Trägern, entstanden durch den Versorgungsausgleich. Beispiel: Du hast nach der Scheidung 2,3 Entgeltpunkte bei der Deutschen Rentenversicherung, 0,8 Punkte beim Versorgungswerk der Architekten und 1,1 Punkte bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).
Drei Anrechte bei drei Trägern. Drei verschiedene Rentenbescheide. Drei verschiedene Ansprechpartner. Die Reform will solche Splitteranrechte reduzieren, indem kleine Anrechte zusammengeführt oder durch Einmalzahlungen abgegolten werden. Das klingt langweilig, spart aber echten Verwaltungsaufwand.
Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung: Wann sie sich lohnt
Wer gerade in der Scheidung steckt oder eine Ehe führt, in der das Thema auf dem Tisch liegt, sollte die neue Rechtslage bei der Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigen. Eine solche Vereinbarung regelt den Versorgungsausgleich individuell, muss aber notariell beurkundet werden und wird vom Gericht auf Sittenwidrigkeit geprüft.
Was heißt das praktisch?
Verzicht bei Kurzzeitehe: Bei Ehen unter drei Jahren wird der Versorgungsausgleich ohnehin nur auf Antrag durchgeführt. Bei Ehen von drei bis fünf Jahren mit ähnlichem Einkommen kann ein Verzicht sinnvoll sein. Die Kosten für den Notar (ab circa 300 Euro je nach Gegenstandswert) sind überschaubar.
Teilausschluss bei Unternehmern: Wenn ein Partner Unternehmer mit Kapitalleistungsanspruch ist, sollte die Vereinbarung explizit regeln, ob und wie diese Ansprüche einbezogen werden. Denn die Reform macht genau diese Ansprüche jetzt ausgleichsfähig. Wer das im Ehevertrag nicht regelt, riskiert später Streit.
Vollständiger Ausschluss: Geht nur notariell und wird vom Gericht kritisch geprüft. Wenn ein Ehepartner dadurch im Alter deutlich schlechter steht (typisch: Frau hat wegen Kinderbetreuung wenig eigene Ansprüche), kann das Gericht den Ausschluss kippen. Die Reform verschärft diesen Prüfungsmaßstab indirekt, weil sie die "Teilhabegerechtigkeit" als Ziel betont.
Tipp
Wer aktuell einen Ehevertrag aufsetzt, sollte eine sogenannte Anpassungsklausel aufnehmen. Diese regelt, dass die Vereinbarung zum Versorgungsausgleich alle fünf Jahre oder bei wesentlicher Änderung der Rechtslage (wie jetzt) überprüft wird. Kosten beim Notar: circa 30 bis 50 Euro zusätzlich.
Was du jetzt konkret tun kannst
Die Reform durchläuft noch das parlamentarische Verfahren. Aber die Richtung ist klar, und vorbereiten kannst du dich schon jetzt.
Scheidung liegt mehr als drei Jahre zurück? Prüfe, ob alle Rentenansprüche deines Ex-Partners im Versorgungsausgleich berücksichtigt wurden. Hatte er oder sie eine betriebliche Altersversorgung, eine Direktzusage, Ansprüche aus einem Versorgungswerk? Falls du unsicher bist: Die Scheidungsakte beim Familiengericht enthält die sogenannte VA-Auskunft (Versorgungsausgleichs-Auskunft). Die kannst du dort anfordern.
Du bist Unternehmer oder dein Ex-Partner ist es? Kapitalleistungen aus Betriebsrenten waren bisher nicht ausgleichsfähig. Ab Inkrafttreten der Reform werden sie es sein. Das kann bei GmbH-Geschäftsführern schnell sechsstellige Beträge betreffen.
Du gehst in den nächsten drei Jahren in Rente? Nutze die neue Zwei-Jahres-Frist und beantrage frühzeitig eine Überprüfung des Versorgungsausgleichs. So hast du genug Puffer, falls Unterlagen fehlen.
Dein Ehevertrag ist älter als fünf Jahre? Lass die Rentenwerte mit dem aktuellen Stand (42,52 Euro ab Juli 2026) neu berechnen. Die Differenz kann überraschend groß sein.
Was die Reform nicht löst
Ehrlich gesagt: Die Reform hat Grenzen. Der nachträgliche schuldrechtliche Ausgleich ist ein persönlicher Zahlungsanspruch. Wenn dein Ex-Partner pleite ist, hast du zwar einen Anspruch auf dem Papier, aber kein Geld auf dem Konto. Anders als beim klassischen Versorgungsausgleich, bei dem die Rentenversicherung direkt überträgt, trägst du hier das Ausfallrisiko.
Und auch beim Thema Betriebsrenten von Unternehmern ist die Bewertung kompliziert. Eine Direktzusage über 180.000 Euro klingt eindeutig. Aber was, wenn das Unternehmen diese Zusage nicht finanzieren kann? Oder wenn der Rückkaufswert der Rückdeckungsversicherung deutlich niedriger ist als die zugesagte Leistung? Solche Fälle werden Gerichte und Gutachter noch Jahre beschäftigen.
Dein Rentenanspruch, deine Kontrolle
Die Kabinettsentscheidung vom April 2026 verändert die Ausgangslage für geschiedene Menschen in Deutschland spürbar. Wer bei der Scheidung benachteiligt wurde, weil Ansprüche vergessen oder verschwiegen wurden, bekommt erstmals eine zweite Chance. Ob sich diese Chance für dich persönlich lohnt, hängt von den konkreten Zahlen ab. Bei einer vergessenen Betriebsrente von 500 Euro monatlich reden wir über 3.000 Euro pro Jahr. Bei 2,3 Entgeltpunkten Unterschied in einer Kurzzeitehe reden wir über Centbeträge.
Die Zahlen durchzurechnen kostet einen Nachmittag. Nicht rechnen kann mehrere Zehntausend Euro kosten. Also los.