Vorabpauschale 2026: Was der Basiszins von 3,20 % für dein ETF-Depot bedeutet
Der gestiegene Basiszins trifft Thesaurierer-ETF-Anleger 2026 spürbar stärker. Dieser Artikel zeigt mit konkreten Zahlen, wie viel Steuer bei welchem Depotwert anfällt, wie Trade Republic, Scalable Capital und ING die Abwicklung unterschiedlich handhaben und wann ein leeres Verrechnungskonto zum Problem wird.
WonderFunds Team8 Min. Lesezeit
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Im Januar 2025 haben viele ETF-Anleger zum ersten Mal eine Abbuchung auf ihrem Verrechnungskonto bemerkt, die sie nicht zuordnen konnten. Kein Kauf, kein Verkauf, keine Gebühr. Einfach Geld weg. Die Vorabpauschale hatte zugeschlagen, und für die meisten war der Betrag noch überschaubar. 2026 sieht das anders aus: Der Basiszins ist auf 3,20 % gestiegen, gegenüber 2,53 % im Vorjahr. Das klingt nach einer kleinen Zahl. Aber für Thesaurierer-ETF-Portfolios ab einer gewissen Größe bedeutet dieser Sprung spürbar höhere Steuerabzüge, die im Januar 2027 fällig werden.
Was die Vorabpauschale eigentlich mit deinem Geld macht
Die Idee hinter der Vorabpauschale ist simpel, auch wenn die Umsetzung typisch deutsch verkompliziert wurde: Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus, sondern legen alles automatisch wieder an. Damit der Staat trotzdem jedes Jahr seinen Anteil bekommt (und nicht erst beim Verkauf), gibt es seit der Investmentsteuerreform 2018 diese Mindestbesteuerung nach § 18 InvStG. Der Fiskus tut so, als hättest du einen fiktiven Ertrag bekommen, und besteuert diesen vorab.
Die Formel: Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7 ergibt den sogenannten Basisertrag. Bei Aktien-ETFs kommt dann noch die Teilfreistellung von 30 % obendrauf, sodass nur 70 % des Basisertrags tatsächlich steuerpflichtig werden. Klingt kompliziert, ist aber mit einem konkreten Beispiel schnell klar.
20.000 Euro im Depot: Was 2026 wirklich abgeht
Nehmen wir ein Portfolio von 20.000 Euro in einem thesaurierenden MSCI-World-ETF, bewertet zum 1. Januar 2026. Die Rechnung:
Basisertrag: 20.000 € × 3,20 % × 0,7 = 448 €
Nach Teilfreistellung (30 % für Aktien-ETFs): 448 € × 0,7 = 313,60 €
Steuer (26,375 %, also Abgeltungsteuer plus Soli, ohne Kirchensteuer): ca. 83 €
Bei einem Basiszins von 3,20 % und einem Depotwert von 20.000 € in thesaurierenden Aktien-ETFs beträgt die Vorabpauschale-Steuer 2026 rund 83 € (ohne Kirchensteuer). Zum Vergleich: Bei dem Basiszins von 2,53 % im Jahr 2025 wären es nur ca. 65 € gewesen.
Das sind 18 Euro mehr als im Vorjahr. Bei 20.000 Euro kein Drama. Aber bei 80.000 Euro reden wir schon über gut 330 Euro, die im Januar 2027 einfach vom Verrechnungskonto abgebucht werden. Und bei 150.000 Euro? Über 620 Euro. Wer seinen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, zahlt natürlich weniger oder gar nichts. Dazu gleich mehr.
Die magische Grenze: Ab wann du wirklich zahlst
Ehrlich gesagt, für viele Anleger mit kleineren Depots ist die Vorabpauschale ein Nicht-Thema. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (zusammen veranlagte Paare) frisst die fiktiven Erträge oft komplett auf.
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Bei einem Aktien-ETF mit Teilfreistellung und dem Basiszins 2026 ergibt sich ein steuerpflichtiger Ertrag von ca. 15,68 Euro pro 1.000 Euro Depotwert. Wenn du sonst keine Kapitalerträge hast (keine Tagesgeld-Zinsen, keine Dividenden aus anderen Quellen), liegt die Schwelle für Singles bei ungefähr 63.700 Euro Depotwert. Erst darüber wird tatsächlich Steuer fällig. Für Paare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag verdoppelt sich das auf rund 127.400 Euro.
Aber: Wer gleichzeitig ein Tagesgeldkonto bei der ING mit 30.000 Euro zu 2,5 % Zinsen hat, bekommt dort schon 750 Euro an Zinserträgen. Dann bleiben vom Sparerpauschbetrag nur noch 250 Euro übrig, und die Vorabpauschale greift schon bei deutlich kleineren ETF-Portfolios.
Tipp
Prüfe im Herbst 2026, wie viel von deinem Sparerpauschbetrag bereits durch Tagesgeld-Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge aufgebraucht ist. Nur so kannst du abschätzen, ob und wie viel Vorabpauschale-Steuer im Januar 2027 fällig wird. Vergiss nicht, deinen Freistellungsauftrag sinnvoll auf deine Depots aufzuteilen.
Kein Geld auf dem Verrechnungskonto? Dann wird's ungemütlich
Hier wird es richtig relevant. Die Steuer auf die Vorabpauschale wird am ersten Bankarbeitstag im Januar des Folgejahres abgebucht. Für 2026 also Anfang Januar 2027. Dein Broker zieht den Betrag automatisch von deinem Verrechnungskonto ab.
Und wenn da nichts drauf ist? Genau hier unterscheiden sich die Broker erheblich.
Trade Republic: Meldung ans Finanzamt
Trade Republic versucht, den Betrag abzubuchen. Wenn das Verrechnungskonto nicht gedeckt ist, wird die Steuer nicht eingezogen und Trade Republic meldet das direkt an dein Finanzamt. Du bekommst dann Post vom Finanzamt und musst die Steuer selbst überweisen. Klingt erstmal harmlos, kann aber zu Verzugszinsen und unnötigem Verwaltungsaufwand führen. Anteile verkauft Trade Republic in diesem Fall nicht automatisch.
Scalable Capital: Ins Minus ist kein Problem
Scalable Capital geht einen anderen Weg. Der Broker bucht die Vorabpauschale auch dann ab, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Dein Verrechnungskonto geht dann ins Minus. Das klingt erstmal kundenfreundlicher, weil du keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommst. Aber ein dauerhaft negatives Verrechnungskonto ist auch keine Lösung, und je nach Broker-Bedingungen können Überziehungszinsen anfallen.
ING: Die traditionelle Variante
Die ING als klassische Direktbank handhabt das Ganze etwas transparenter in der Darstellung. Die Vorabpauschale wird pro ganzem ETF-Anteil und für anteilig im Jahr erworbene Anteile getrennt ausgewiesen, bevor Teilfreistellung und Steuer berechnet werden. Bei unzureichender Deckung kann die ING als Depotbank Anteile zwangsverkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen. Das ist der Worst Case: Du verlierst ETF-Anteile zu einem Zeitpunkt, den du dir nicht ausgesucht hast, möglicherweise in einer Marktkorrektur.
Der Kern des Problems
Egal welcher Broker: Keiner der drei Wege ist angenehm. Die beste Lösung ist, im Dezember 2026 kurz nachzurechnen, wie viel Steuer anfallen wird, und den entsprechenden Betrag auf dem Verrechnungskonto zu parken. 100 bis 200 Euro Puffer reichen bei den meisten Portfolios. Wer ein sechsstelliges Depot hat, sollte eher 500 bis 700 Euro einplanen.
Thesaurierer oder Ausschütter? Die Rechnung hat sich verschoben
Eine Frage, die in jedem ETF-Forum endlose Threads produziert: Soll ich thesaurierende oder ausschüttende ETFs kaufen? Die Standardantwort lautet seit Jahren: Thesaurierer für die Ansparphase, weil der Zinseszinseffekt besser wirkt. Und diese Antwort ist auch 2026 nicht falsch. Aber sie ist unvollständiger geworden.
Konkretes Beispiel: Ein ausschüttender MSCI-World-ETF mit einer Ausschüttungsrendite von 1,5 % auf 50.000 Euro zahlt dir 750 Euro Dividende im Jahr. Nach Teilfreistellung sind davon 525 Euro steuerpflichtig. Ein thesaurierender ETF auf denselben Index erzeugt bei 3,20 % Basiszins und 50.000 Euro einen steuerpflichtigen Basisertrag von ca. 784 Euro (nach Teilfreistellung). Die steuerpflichtigen Beträge liegen also gar nicht mehr so weit auseinander.
Der Vorteil des Ausschütters: Du bekommst das Geld tatsächlich aufs Konto und kannst damit die Steuer bezahlen. Beim Thesaurierer musst du die Steuer aus anderen Mitteln aufbringen. Und der Ausschütter nutzt den Sparerpauschbetrag automatisch aus, ohne dass du darüber nachdenken musst.
Wann der Thesaurierer trotzdem gewinnt
Bei größeren Portfolios, die den Sparerpauschbetrag sowieso überschreiten, bleibt der Thesaurierer langfristig im Vorteil. Der Grund: Die Vorabpauschale besteuert nur einen fiktiven Mindest-Ertrag. Die tatsächliche Wertsteigerung (die beim MSCI World historisch deutlich über dem Basiszins lag) wird erst beim Verkauf versteuert. Dieser Stundungseffekt bringt über 20 oder 30 Jahre einen echten Renditevorteil.
Viele erfahrene Anleger kombinieren beide Ansätze: Ausschüttende ETFs bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags, thesaurierende ETFs für alles darüber. Das ist kein fancy Trick, sondern simples Optimieren. Und ja, das erfordert etwas Buchführung. Aber es lohnt sich.
Was viele übersehen: Die Vorabpauschale wird beim Verkauf verrechnet
Ein Punkt, der in vielen Diskussionen untergeht: Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer. Sie ist eine Vorauszahlung. Wenn du deinen ETF irgendwann verkaufst, werden alle bereits gezahlten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Du zahlst also nicht doppelt.
Trotzdem ist der Liquiditätseffekt real. Geld, das du jetzt an den Fiskus abdrückst, kann nicht für dich arbeiten. Bei kleinen Beträgen vernachlässigbar, bei großen Depots über viele Jahre hinweg ein spürbarer Unterschied. Ehrlich gesagt: Das ist der langweiligste, aber gleichzeitig einer der wichtigsten Aspekte der ganzen Thematik.
Praktische Checkliste für den Dezember 2026
Statt dir einen abstrakten Ratschlag mitzugeben, hier die konkreten Schritte, die wir empfehlen:
Schritt 1: Depotwert deiner thesaurierenden ETFs zum Jahresanfang 2026 nachschauen (nicht den aktuellen Wert, sondern den vom 1. Januar).
Schritt 2: Prüfen, wie viel vom Sparerpauschbetrag durch andere Erträge (Tagesgeld, Dividenden, Zinsen) schon verbraucht ist.
Schritt 4: Diesen Betrag plus einen kleinen Puffer bis Mitte Dezember 2026 auf dem Verrechnungskonto parken.
Schritt 5: Freistellungsauftrag überprüfen. Ist er richtig verteilt zwischen deinen Depots? Wer mehrere Broker nutzt, verschenkt hier oft Geld.
Und was heißt das jetzt für deine Strategie?
Der Basiszins wird nicht ewig bei 3,20 % bleiben. Er schwankt mit dem allgemeinen Zinsniveau, und wenn die EZB die Zinsen senkt, geht auch der Basiszins wieder runter. Aber die Richtung der letzten Jahre war eindeutig: Von 0 % in 2021 auf jetzt 3,20 %. Das Thema Vorabpauschale, das jahrelang irrelevant war, ist zurück.
Für die allermeisten Privatanleger mit Depots unter 60.000 Euro und ordentlich gesetztem Freistellungsauftrag ändert sich praktisch nichts. Die Steuer fällt weg oder ist so gering, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Wer aber 100.000 Euro oder mehr in thesaurierenden ETFs hält, sollte im Herbst 2026 eine halbe Stunde investieren, um die Abbuchung im Januar 2027 vorzubereiten. Und vielleicht auch nochmal drüber nachdenken, ob ein Teil des Portfolios in ausschüttenden ETFs nicht die klügere Wahl wäre, zumindest bis der Freibetrag ausgeschöpft ist.
Denn am Ende geht es nicht um die perfekte Steueroptimierung. Es geht darum, keine unangenehme Überraschung auf dem Konto zu haben, wenn im Januar der Brief kommt oder das Verrechnungskonto plötzlich im Minus steht.